Belgien - Neue Verkehrsbestimmungen für Motorradfahrer

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Henner
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Belgien - Neue Verkehrsbestimmungen für Motorradfahrer

Beitrag von Henner »

Quelle: [link:www.adac.de/reise_freizeit/top_news/det ... 5smZ_|ADAC]

Was Motorradfahrer in Belgien wissen sollten: Ab sofort gelten neue Bestimmungen für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern (= motocyclettes; Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h). Werden diese Neuerungen nicht befolgt, drohen Geldbußen.

Tragen von Schutzkleidung

Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet.

Parken auf Gehsteigen

Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden. Voraussetzung ist aber, dass Fußgänger nicht behindert werden und für diese noch ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen verbleibt. Kleinkrafträder dürfen generell auf Gehsteigen abgestellt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden.

Mitnahme von Kindern auf Motorrädern

Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden und dann nur in einem hierfür geeigneten Kindersitz. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren auf Motorrädern ist generell verboten.

Vorbeischlängeln

Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.

Befahren von Busspuren

Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist.

Trikes auf Autobahnen

Das Verbot von Trikes mit einem Leergewicht unter 400 kg auf Autobahnen wurde aufgehoben.

Motorräder mit Beiwagen und Anhänger

Motorräder mit Beiwagen dürfen einen Anhänger ziehen, sofern das Rad des Beiwagens mit einer Bremse ausgestattet ist.

Neues Verkehrszeichen: Durchfahrt für Quads verboten

Neu ist das runde Verbotsschild (roter Rand, weiße Fläche, Symbol für Quad).

Weiterführende Informationen:

[link:www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/ ... .aspx|ADAC Rechtsberatung]

[link:www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller ... .aspx|ADAC Rechtstipps für Motorradfahrer]
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Rookie Werner
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Registriert: So 30. Aug 2009, 18:28

RE: Belgien - Neue Verkehrsbestimmungen für Motorradfahrer

Beitrag von Rookie Werner »

Hallo
Da können sich unsere Verkehrsheinis ne Scheibe von abschneiden.
Höhrt sich alles recht vernüftig an.

Gruss Werner

Antek
Beiträge: 305
Registriert: Mo 6. Okt 2003, 18:09

RE: Belgien - Neue Verkehrsbestimmungen für Motorradfahrer

Beitrag von Antek »

Wow...ich stell mir gerade belgische Biker mit Trainingsanzug und Cowboystiefel vor?!?!
Hauptsache lange Klamotten! :D

Grüße
Antek

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