Motorradrecht in Österreich

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Gast
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Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Gast »

Moin

hier mal wieder ein Surftipp von mir

MOTORRAD - RECHT von A - Z in ÖSTERREICH
http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm




u.a. fiel mir das hier auf
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Körpergröße
Die Eignung einer Person zum Lenken von Krafträdern setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und höchstens 200 cm voraus.

Mangelnde Voraussetzungen können durch Behelfe und Anpassung des Fahrzeuges ausgeglichen werden.
(Handbetriebsbremse, Handwechselgetriebe und automatische Kupplung, nur mit Beiwagen etc.)

Bei der Lenkberechtigung der Klasse A können praktisch bestimmte Motorradarten vorgeschrieben werden: Chopperbauweise für Personen unter 155 cm oder Endurobauweise für Personen über 200 cm Körpergröße, wobei auch Höchst- bzw. Mindestsitzhöhen in Betracht kommen.

Körper- bzw. Muskelkraft: betreffend die Eignung einer Person zum Lenken kann auch das Eigengewicht des Motorrades eingeschränkt werden.
Die Führung eines Kraftrades erfordert die volle Aktionsfähigkeit beider Arme sowie Beine und insbesondere den beiderseitigen Faustschluss.

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Gruß
Michael Fuchs http://www.xt600.de
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Mightyman
Beiträge: 180
Registriert: Fr 11. Jul 2003, 12:40

RE: Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Mightyman »

Tja Friedel ... dann ist wohl ein Chopper-Umbau angesagt! :P :* ;-)

cu all and take care
Mightyman
XT600R



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