Konvoi fahren
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- Registriert: Mo 25. Jun 2007, 21:36
RE: Konvoi fahren
Ab 20 Fahrzeugen mußt du in der BRD eine Genemigung ( Bullen Ordnungsamt ) Blöder Name, haben.
Grüße aus Witten
Norbert
Grüße aus Witten
Norbert
RE: Konvoi fahren
Nicht ganz richtig. Mehr als 3 Fahrzeuge bilden schon eine Kolonne.
Aber angemeldet hat die sogar Sonderrechte
Aber angemeldet hat die sogar Sonderrechte

Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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RE: Konvoi fahren
Wipipedia meint dazu: [link:de.wikipedia.org/wiki/Verband_(Stra%C3%9Fenverkehr)|Klick mich]
Kurzauszug:
"Ab drei Kraftfahrzeugen muss i.d.R. eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht gilt jedoch nicht bei bis zu 30 Fahrzeugen, die eine hoheitliche Aufgabe erfüllen (Feuerwehr, Polizei, THW usw.)."
Kurzauszug:
"Ab drei Kraftfahrzeugen muss i.d.R. eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht gilt jedoch nicht bei bis zu 30 Fahrzeugen, die eine hoheitliche Aufgabe erfüllen (Feuerwehr, Polizei, THW usw.)."
Grüße, Henner
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RE: Konvoi fahren
...Ansonsten könnte diese Fahrt unter Umständen beendet werden. Außerdem könnten für den Veranstalter 40 Euro und 1 Punkt und für die Teilnehmer jeweils 25 Euro fällig werden.
Nennt sich übermäßige Straßennutzung. §29StVO
Nennt sich übermäßige Straßennutzung. §29StVO
Grüße, Henner
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RE: Konvoi fahren
Hallo,
ich halte diese Regelung für völligen Blödsinn. Was ist wenn mehr als 20 PKW im normalen Straßenverkehr hintereinander fahren? Muß das auch angemeldet werden?
Frohes Fest.
Xtreas
ich halte diese Regelung für völligen Blödsinn. Was ist wenn mehr als 20 PKW im normalen Straßenverkehr hintereinander fahren? Muß das auch angemeldet werden?
Frohes Fest.
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Grüße, Henner
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Konvoi fahren
Wie man das machen kann (jede Gruppe macht meisst ihr eigenes), kann man hier schön nachlesen:
http://www.ryter-hermann.ch/motorrad/mo ... onvoi.html
http://www.ryter-hermann.ch/motorrad/mo ... onvoi.html
Grüße, Henner
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RE: Konvoi fahren
Ich hab dazu mal was aus nem anderen Forum...
..."In dieser Größenordnung ist es auf jeden Fall Genehmigungspflichtig, wenn ihr nicht in Kleingruppen getrennt voneinander fahrt.
Es handelt sich in dem Fall um eine Übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO. Solche Nutzungen sind grundsätzlich möglich, aber Erlaubnispflichtig. Man geht von einer Übermäßgen Straßennutzung dann aus, wenn die Nutzung der Straße aufgrund der Größenordnung oder des Verhaltens der Teilnehmer eingeschränkt wird. Dies ist bei sovielen Motorrädern auf jeden Fall zu bejahen, da hierdurch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. So eine Gruppe kann keine normal übliche Geschwindigkeit fahren. Die Gruppe kann auch nicht überholt werden. Wartepflichtige werden unter Umständen über das übliche behindert, bis sie in Straßenteile einfahren können.
Ich denke, daß eine Motorradgruppe bis 20 Motorräder noch als normaler Straßenverkehr durchgehen kann. Alles darüber würde ich als Übermäßigen Gebrauch sehen.
Es ist aber in der Regel kein Problem eine Genehmigung dafür zu erhalten. Dies hatten wir erst kürzlich beim Banditforumstreffen in Oberjettingen, als wir gemeinsam von Calw nach Oberjettingen zurückgefahren sind (weltrekordsversuch für das Guiness Buch der Rekorde). Wenn keine trifftigen Gründe dafür sprechen hat die zuständige Verkehrsbehörde (amt für öffentliche Ordnung, Landratsamt, etc.) dies zu Genehmigen. Sie kann aber auch änderungen der Strecke oder des Ablaufes vorschlagen oder als Auflage festlegen. Ebenso, ob eine Polizeibegleitung erforderlich ist. Dies hängt aber alles von der Zeit, Örtlichkeit und dem Umfang ab.
Bei interesse kann ich Dir ja mal ein Muster von unserem Antrag an das AföO Calw per PN zukommen lassen. Bei uns ging das völlig anstandslos und ohne Schwierigkeiten. Da es Samstag Nachmittags war, und wir eine Route etwas abseits ausgesucht hatten, ging es ohne weitere Auflagen und Forderungen durch. Es war nicht mal Polizei nötig.
Ich würde mir die Genehmigung bei so vielen Teilnehmern auf jeden Fall holen. Ansonsten könnte diese Fahrt unter Umständen beendet werden. Außerdem könnten für den Veranstalter 40 Euro und 1 Punkt und für die Teilnehmer jeweils 25 Euro fällig werden."....
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...."Das hängt davon ab, wie es sich auf den restlichen Verkehr auswirkt. Und hierfür ist unter anderem auch die Anzahl entscheident. Aber genauso die Art wie man sich gemeinsam Fortbewegt. Wenn zum Beispiel eine Harleygruppe von 10 Motorrädern wegen ihrers Geltungsbedürfnises knapp über Schrittgeschwindigkeit durch die Lande zieht, erfüllen diese eben auch schon die übermäßige Straßenbenutzung. Eine normale Motorradgruppe, die im normalen Verkehrsfluß mitfährt, fängt eben erst später an, sich auf den Verkehr auszuwirken. Mit den 20 Motorrädern hab ich da eigentlich schon die idealsten Bedingungen zu Grunde gelegt. Irgendwann kommt es einfach zu Behinderungen, wenn man eine Größenordnung überschreitet. Und wenn es nur an der nächsten Ampel ist, wo die ersten 10 Motorräder am Fahrbahnrand warten, bis der Rest auch noch über die Ampel kommt.
Ich persönlich wollte auf jeden Fall keine Touren mit 20 Motorräder machen. Nach meinen Erfahrungen sollten Motorradgruppen für Touren (nicht um wo gemeinsam von A nach B zum kommen wie zum Beispiel bei so einem Treffen) nicht mehr als 8 bis 10 Motorräder haben. Und dies gilt auch nur für Touringfahrten und nicht für sportliche Touren."...
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..."Gibt es eigentlich auch für Pkw eine Mengenbeschränkung. Und wenn ja, wie wird sie realisiert?
Wenn ich mir anschaue, wieviel tausend Autos zu Schichtwechsel bei BASF, DC usw. sich auf einmal über die Strassen verteilen.
Davon fahren locker ein paar hundert zusammen im ungeordneten Pulk über die Autobahn in gleicher Richtung. Könnte doch auch als übermässige Strassenbenutzung gelten!?".....
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..."Wär natürlich ne feine Sache. Muß ich mal im Geschäft vorschlagen, sobald mir zuviele Fahrzeuge aufeinmal nach Stuttgart kommen, untersage ich allen die weiterfahrt. Ich hab leer Straßen, kein Geschäft (vor allem keine Unfälle ) und bei der Menge an Bußgeldern hatt Stuttgart bald nur noch Gehwege aus Marmor.
Dein Beispiel scheidet deswegen aus, weil dies keine geplante Aktion, mit der Zielsetzung, daß man zusammen von A nach B fahren will, ist. Auch wenn sie alle zusammen Feierabend haben, ist jeder Verkehrsteilnehmer als einzelnes zu sehen, der von der Arbeit nach Hause will. Sie haben ja auch alle ein anderes Ziel. Wenn jetzt die ganze Firma vor hätte, geschlossen zusammen mit zum Chef nach Hause zu fahren, da er alle noch zum Grillen eingeladen hat, wäre dies in dieser Größenordnung tatsächlich eine übermäßige Straßenbenutzung, die vorher angemeldet und genehmigt werden muß.
Genauso sieht es auch bei Fußballspielen, Konzerten, Volksfesten etc. aus. Diese Ereignisse gelten alle nicht als übermäßige Straßenbenutzung, wenn die Besucher und Teinehmer aufeinmal alle sich auf den nach Hause weg machen. Auch wenn es hierdurch Teilweise zu erheblichen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen kann. Bei uns muß zum Beispiel der Fahrzeugverkehr, der am Gottlieb-Daimler-Stadion vorbeifahren möchte, teilweise nach Spielende bis zu einer halben Stunde warten, bis er durchgelassen wird. Weil erst die Fußgängermassen von der Straße weg sein müssen. Wer aus Stuttgart kommt, weiß, daß er in dieser Zeit Bad Cannstatt weiträumig umfahren muß. Aber Ortsunkundige haben da manchmal wirklich schon Pech gehabt.
Was anderes wären die mittlerweile üblichen Autokorsos oder Hochzeitskonvois. Diese wären ebenfalls beide Anmelde- und Genehmigungspflichtig. Je, nach dem zu welchen Ereignissen, werden diese jedoch Geduldet, da sich gerade bei den Korsos kein Verantwortlicher findet und die Menge auch nicht mehr verhältnismäßig gestoppt werden könnte. Bei Hochzeiten wird es wegen dem Brauchtum ebenfalls geduldet. Lediglich wenn manche Hochzeitsgesellschaften meinen, daß sie auf der Bundesstraße, weil die so schön lange ist, stehen bleiben zu müssen, damit sie in aller Ruhe ihren Konvoi filmen und fotografieren können, wird dies von uns unterbunden."....
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..."Wie ich in den vorherigen Post geschrieben hab, entsteht die übermäßige Straßenbenutzung zum einen durch eine nicht vorgesehen Nutzung (Zum Beispiel der Straßenmusikant, der Parteiwerbestand oder der Creppes Verkäufer) und zum anderen durch eine solche Nutzung, die den Verkehr über Gebühr behindert. (Zum Beispiel der Motorradconvoi, deine Radtrainingsgemeinschaft, der Karnevalsumzug oder ein Schwertransport)
Beim ersten Fall ist es recht einfach dies einzuordnen, da es sich um Verkehrsuntypische Tätigkeiten handelt. Beim zweiten Fall hängt es davon ab, ob und wie eine Behinderung dadurch entsteht. Hierbei gibt es teilweise Grundsätzliche Richtlinien, ab wann es erfüllt wird. Schwertansporte sind leicht zu zuordnen, da sie dementsprechend zulässige Maße und Gewichte überschreiten. Bei der Größe von Convois gibt es keine genaueren Regelungen. Dies ist anhand der Situation festzumachen. In einem anderen Thread hatte ein Namensvetter von Dir eine gemeinsame Autobahnfahrt mit ca. 40 Motorräder beschrieben. Wenn die alle zusammen fahren, wirst Du keine Chance haben, auf die Autobahn aufzufahren. Genauso wirst Du als etwas schneller Fahrzeug, wenn Du den Convoi überholst, wesentlich länger brauchen bis Du an allen vorbei gekommen bist. Dadurch entsteht unter Umständen ebenfalls eine vermeidbare Behinderung für den nachfolgenden Verkehr.
Genauso ist das mit deiner Fahrradtrainingsgemeinschaft. Wenn ihr zu 20 Unterwegs seit und über Land fahrt, wird es mit sicherheit schwierig sein, euch zu überholen, wenn ihr zusammen fahrt. Dadurch entsteht auch wieder eine Behinderung des Verkehrs.
Solche Behinderungen sind ja möglich. Aber eben nicht nach Lust und Laune, sondern erst nach Anmeldung und Genehmigung. Zum einen hat dies den Sinn, daß es etwas gesteuert werden kann, und nicht jeder im Straßenverkehr macht, was ihm gerade in den Sinn kommt, zum anderen können hierbei Auflagen und Maßnahmen getroffen werden, damit die Behinderung durch so eine Aktion so gering wie möglich gehalten wird.
Nachdem es nunmal in Deustschland so ist, daß alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, sind solche Gesetzte nun mal möglich. Auch wenn sie auf den ersten Blick lächerlich wirken. Aber ich denke, spätestens, wenn jeden Morgen auf deinem Weg zu Arbeite 100 Radfahrer in Schritttempo gemeinsam für einen Autofreien Arbeitsweg ins Geschäft fahren, würdest Du Dich ärgern, wenn es diesen § 29 in der StVO nicht gäb.".....
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..."Auch die Fußballspiele der Großgekopferten werden bei der Polizei und der Behörde gemeldet. Das ist ja auch der Grund, warum so viel Polizei vor Ort ist. Es ist lediglich nicht erforderlich und zumutbar, daß sich nun jeder Fußballbesucher eine Genehmigung holt. Es ist jeder Besucher als einzelnes zu sehen. Hatte ich aber auch schon geschrieben.
Auch deine Radsportgruppe bekommt die möglichkeit der übermäßigen Benutzung. Vielleicht nicht genau auf der Strecke, aber mit sicherheit auf einer vertretbaren Alternativ Strecke. Und wenn es erforderlich ist, eventuell sogar mit Polizeibegleitung."....
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...."Vielen Dank nochmal für deine Erläuterungen. Für unser nächstes Treffen mit Ausfahrt werden wir uns mit dem Ordungsamt in verbindung setzen.
Es stimmt schon, unsere gemeinsamen Ausfahrt beim Treffen mit ca. 100 Motorräder und einer Strecke von ca. 60-80km (von A nach B und wieder zurück nach A) ist schon für andere Verkehrsteilnehmer eine Behinderung.
Zu 99,8% hatten sie bisher allerdings immer Verständniss bzw. waren die anderen Verkehrsteilnehmer sogar begeistert (besonders die Älteren).
Ciao
Mathias
P.S. Wir sind keine geltungssüchtigen Harly Fahrer (ist anscheinend beim Kaufpreis einer Harley mit dabei) sonderen wirklich relexte Enduristen"....
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..."In dieser Größenordnung ist es auf jeden Fall Genehmigungspflichtig, wenn ihr nicht in Kleingruppen getrennt voneinander fahrt.
Es handelt sich in dem Fall um eine Übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO. Solche Nutzungen sind grundsätzlich möglich, aber Erlaubnispflichtig. Man geht von einer Übermäßgen Straßennutzung dann aus, wenn die Nutzung der Straße aufgrund der Größenordnung oder des Verhaltens der Teilnehmer eingeschränkt wird. Dies ist bei sovielen Motorrädern auf jeden Fall zu bejahen, da hierdurch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. So eine Gruppe kann keine normal übliche Geschwindigkeit fahren. Die Gruppe kann auch nicht überholt werden. Wartepflichtige werden unter Umständen über das übliche behindert, bis sie in Straßenteile einfahren können.
Ich denke, daß eine Motorradgruppe bis 20 Motorräder noch als normaler Straßenverkehr durchgehen kann. Alles darüber würde ich als Übermäßigen Gebrauch sehen.
Es ist aber in der Regel kein Problem eine Genehmigung dafür zu erhalten. Dies hatten wir erst kürzlich beim Banditforumstreffen in Oberjettingen, als wir gemeinsam von Calw nach Oberjettingen zurückgefahren sind (weltrekordsversuch für das Guiness Buch der Rekorde). Wenn keine trifftigen Gründe dafür sprechen hat die zuständige Verkehrsbehörde (amt für öffentliche Ordnung, Landratsamt, etc.) dies zu Genehmigen. Sie kann aber auch änderungen der Strecke oder des Ablaufes vorschlagen oder als Auflage festlegen. Ebenso, ob eine Polizeibegleitung erforderlich ist. Dies hängt aber alles von der Zeit, Örtlichkeit und dem Umfang ab.
Bei interesse kann ich Dir ja mal ein Muster von unserem Antrag an das AföO Calw per PN zukommen lassen. Bei uns ging das völlig anstandslos und ohne Schwierigkeiten. Da es Samstag Nachmittags war, und wir eine Route etwas abseits ausgesucht hatten, ging es ohne weitere Auflagen und Forderungen durch. Es war nicht mal Polizei nötig.
Ich würde mir die Genehmigung bei so vielen Teilnehmern auf jeden Fall holen. Ansonsten könnte diese Fahrt unter Umständen beendet werden. Außerdem könnten für den Veranstalter 40 Euro und 1 Punkt und für die Teilnehmer jeweils 25 Euro fällig werden."....
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...."Das hängt davon ab, wie es sich auf den restlichen Verkehr auswirkt. Und hierfür ist unter anderem auch die Anzahl entscheident. Aber genauso die Art wie man sich gemeinsam Fortbewegt. Wenn zum Beispiel eine Harleygruppe von 10 Motorrädern wegen ihrers Geltungsbedürfnises knapp über Schrittgeschwindigkeit durch die Lande zieht, erfüllen diese eben auch schon die übermäßige Straßenbenutzung. Eine normale Motorradgruppe, die im normalen Verkehrsfluß mitfährt, fängt eben erst später an, sich auf den Verkehr auszuwirken. Mit den 20 Motorrädern hab ich da eigentlich schon die idealsten Bedingungen zu Grunde gelegt. Irgendwann kommt es einfach zu Behinderungen, wenn man eine Größenordnung überschreitet. Und wenn es nur an der nächsten Ampel ist, wo die ersten 10 Motorräder am Fahrbahnrand warten, bis der Rest auch noch über die Ampel kommt.
Ich persönlich wollte auf jeden Fall keine Touren mit 20 Motorräder machen. Nach meinen Erfahrungen sollten Motorradgruppen für Touren (nicht um wo gemeinsam von A nach B zum kommen wie zum Beispiel bei so einem Treffen) nicht mehr als 8 bis 10 Motorräder haben. Und dies gilt auch nur für Touringfahrten und nicht für sportliche Touren."...
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..."Gibt es eigentlich auch für Pkw eine Mengenbeschränkung. Und wenn ja, wie wird sie realisiert?
Wenn ich mir anschaue, wieviel tausend Autos zu Schichtwechsel bei BASF, DC usw. sich auf einmal über die Strassen verteilen.
Davon fahren locker ein paar hundert zusammen im ungeordneten Pulk über die Autobahn in gleicher Richtung. Könnte doch auch als übermässige Strassenbenutzung gelten!?".....
*********************************************
..."Wär natürlich ne feine Sache. Muß ich mal im Geschäft vorschlagen, sobald mir zuviele Fahrzeuge aufeinmal nach Stuttgart kommen, untersage ich allen die weiterfahrt. Ich hab leer Straßen, kein Geschäft (vor allem keine Unfälle ) und bei der Menge an Bußgeldern hatt Stuttgart bald nur noch Gehwege aus Marmor.
Dein Beispiel scheidet deswegen aus, weil dies keine geplante Aktion, mit der Zielsetzung, daß man zusammen von A nach B fahren will, ist. Auch wenn sie alle zusammen Feierabend haben, ist jeder Verkehrsteilnehmer als einzelnes zu sehen, der von der Arbeit nach Hause will. Sie haben ja auch alle ein anderes Ziel. Wenn jetzt die ganze Firma vor hätte, geschlossen zusammen mit zum Chef nach Hause zu fahren, da er alle noch zum Grillen eingeladen hat, wäre dies in dieser Größenordnung tatsächlich eine übermäßige Straßenbenutzung, die vorher angemeldet und genehmigt werden muß.
Genauso sieht es auch bei Fußballspielen, Konzerten, Volksfesten etc. aus. Diese Ereignisse gelten alle nicht als übermäßige Straßenbenutzung, wenn die Besucher und Teinehmer aufeinmal alle sich auf den nach Hause weg machen. Auch wenn es hierdurch Teilweise zu erheblichen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen kann. Bei uns muß zum Beispiel der Fahrzeugverkehr, der am Gottlieb-Daimler-Stadion vorbeifahren möchte, teilweise nach Spielende bis zu einer halben Stunde warten, bis er durchgelassen wird. Weil erst die Fußgängermassen von der Straße weg sein müssen. Wer aus Stuttgart kommt, weiß, daß er in dieser Zeit Bad Cannstatt weiträumig umfahren muß. Aber Ortsunkundige haben da manchmal wirklich schon Pech gehabt.
Was anderes wären die mittlerweile üblichen Autokorsos oder Hochzeitskonvois. Diese wären ebenfalls beide Anmelde- und Genehmigungspflichtig. Je, nach dem zu welchen Ereignissen, werden diese jedoch Geduldet, da sich gerade bei den Korsos kein Verantwortlicher findet und die Menge auch nicht mehr verhältnismäßig gestoppt werden könnte. Bei Hochzeiten wird es wegen dem Brauchtum ebenfalls geduldet. Lediglich wenn manche Hochzeitsgesellschaften meinen, daß sie auf der Bundesstraße, weil die so schön lange ist, stehen bleiben zu müssen, damit sie in aller Ruhe ihren Konvoi filmen und fotografieren können, wird dies von uns unterbunden."....
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..."Wie ich in den vorherigen Post geschrieben hab, entsteht die übermäßige Straßenbenutzung zum einen durch eine nicht vorgesehen Nutzung (Zum Beispiel der Straßenmusikant, der Parteiwerbestand oder der Creppes Verkäufer) und zum anderen durch eine solche Nutzung, die den Verkehr über Gebühr behindert. (Zum Beispiel der Motorradconvoi, deine Radtrainingsgemeinschaft, der Karnevalsumzug oder ein Schwertransport)
Beim ersten Fall ist es recht einfach dies einzuordnen, da es sich um Verkehrsuntypische Tätigkeiten handelt. Beim zweiten Fall hängt es davon ab, ob und wie eine Behinderung dadurch entsteht. Hierbei gibt es teilweise Grundsätzliche Richtlinien, ab wann es erfüllt wird. Schwertansporte sind leicht zu zuordnen, da sie dementsprechend zulässige Maße und Gewichte überschreiten. Bei der Größe von Convois gibt es keine genaueren Regelungen. Dies ist anhand der Situation festzumachen. In einem anderen Thread hatte ein Namensvetter von Dir eine gemeinsame Autobahnfahrt mit ca. 40 Motorräder beschrieben. Wenn die alle zusammen fahren, wirst Du keine Chance haben, auf die Autobahn aufzufahren. Genauso wirst Du als etwas schneller Fahrzeug, wenn Du den Convoi überholst, wesentlich länger brauchen bis Du an allen vorbei gekommen bist. Dadurch entsteht unter Umständen ebenfalls eine vermeidbare Behinderung für den nachfolgenden Verkehr.
Genauso ist das mit deiner Fahrradtrainingsgemeinschaft. Wenn ihr zu 20 Unterwegs seit und über Land fahrt, wird es mit sicherheit schwierig sein, euch zu überholen, wenn ihr zusammen fahrt. Dadurch entsteht auch wieder eine Behinderung des Verkehrs.
Solche Behinderungen sind ja möglich. Aber eben nicht nach Lust und Laune, sondern erst nach Anmeldung und Genehmigung. Zum einen hat dies den Sinn, daß es etwas gesteuert werden kann, und nicht jeder im Straßenverkehr macht, was ihm gerade in den Sinn kommt, zum anderen können hierbei Auflagen und Maßnahmen getroffen werden, damit die Behinderung durch so eine Aktion so gering wie möglich gehalten wird.
Nachdem es nunmal in Deustschland so ist, daß alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, sind solche Gesetzte nun mal möglich. Auch wenn sie auf den ersten Blick lächerlich wirken. Aber ich denke, spätestens, wenn jeden Morgen auf deinem Weg zu Arbeite 100 Radfahrer in Schritttempo gemeinsam für einen Autofreien Arbeitsweg ins Geschäft fahren, würdest Du Dich ärgern, wenn es diesen § 29 in der StVO nicht gäb.".....
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..."Auch die Fußballspiele der Großgekopferten werden bei der Polizei und der Behörde gemeldet. Das ist ja auch der Grund, warum so viel Polizei vor Ort ist. Es ist lediglich nicht erforderlich und zumutbar, daß sich nun jeder Fußballbesucher eine Genehmigung holt. Es ist jeder Besucher als einzelnes zu sehen. Hatte ich aber auch schon geschrieben.
Auch deine Radsportgruppe bekommt die möglichkeit der übermäßigen Benutzung. Vielleicht nicht genau auf der Strecke, aber mit sicherheit auf einer vertretbaren Alternativ Strecke. Und wenn es erforderlich ist, eventuell sogar mit Polizeibegleitung."....
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...."Vielen Dank nochmal für deine Erläuterungen. Für unser nächstes Treffen mit Ausfahrt werden wir uns mit dem Ordungsamt in verbindung setzen.
Es stimmt schon, unsere gemeinsamen Ausfahrt beim Treffen mit ca. 100 Motorräder und einer Strecke von ca. 60-80km (von A nach B und wieder zurück nach A) ist schon für andere Verkehrsteilnehmer eine Behinderung.
Zu 99,8% hatten sie bisher allerdings immer Verständniss bzw. waren die anderen Verkehrsteilnehmer sogar begeistert (besonders die Älteren).
Ciao
Mathias
P.S. Wir sind keine geltungssüchtigen Harly Fahrer (ist anscheinend beim Kaufpreis einer Harley mit dabei) sonderen wirklich relexte Enduristen"....
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Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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RE: Konvoi fahren
Hi,
na das ist doch mal was konkretes. Hatte es aber eigentlich nicht ganz so ernst gemeint mit den Autos.
Wir haben im Herbst ne Ausfahrt mit dem MZ-Forum gemacht. Waren zeitweise ca. 20 Motorräder. Mit Gespannen und kleinen 150er. Es waren auch 250er VP-Maschinen und die Feuerwehr dabei..... Die "Reisegeschwindigkeit" auf der Landstraße war so ca. 90km/h.
Habe selber gemerkt, das wir einige Dosen behindert haben, die an unserem Zweitaktkonvoi nicht vorbeikamen. Viele haben es gelassen gesehen.
In größeren Ortschaften kam es im Kreuzungsbereich auch zu einigen kleinen Staus. Der Großteil der Leute, vor allem am Straßenrand, waren begeistert. So ne Meute Ostalgie auf einen Haufen
Achso, und angemeldet hatten wir vorher nichts. Haben auch unterwegs keinen Kontakt zur "Rennleitung" gehabt.
MfG Xt(MZ)reas
na das ist doch mal was konkretes. Hatte es aber eigentlich nicht ganz so ernst gemeint mit den Autos.
Wir haben im Herbst ne Ausfahrt mit dem MZ-Forum gemacht. Waren zeitweise ca. 20 Motorräder. Mit Gespannen und kleinen 150er. Es waren auch 250er VP-Maschinen und die Feuerwehr dabei..... Die "Reisegeschwindigkeit" auf der Landstraße war so ca. 90km/h.
Habe selber gemerkt, das wir einige Dosen behindert haben, die an unserem Zweitaktkonvoi nicht vorbeikamen. Viele haben es gelassen gesehen.
In größeren Ortschaften kam es im Kreuzungsbereich auch zu einigen kleinen Staus. Der Großteil der Leute, vor allem am Straßenrand, waren begeistert. So ne Meute Ostalgie auf einen Haufen


Achso, und angemeldet hatten wir vorher nichts. Haben auch unterwegs keinen Kontakt zur "Rennleitung" gehabt.
MfG Xt(MZ)reas
RE: Konvoi fahren
Hatten wir zur letzten Sommer-Ausfahrt auch nicht gemacht. Mit knapp 40 Moppeds... 
Würde sagen, das geht solange gut, bis sich jemand beschwert.
Da bei euch nicht viel Verkehr ist, hier auch nicht, ist die Chance wohl relativ gering, daß ne Anzeige kommt. Wir hatten während der gesamten Ausfahrt kaum Verkehr, und vor allem keine Kreuzungen dichtgemacht, und außer von 2 Vollpfosten auf irgendwelchen Hochdrehzahligen Hobeln, hatte auch keiner die Not uns zu überholen.
Aber bei 100 Mann... 2525€ und 1 Punkt.... muss ja nicht sein.

Würde sagen, das geht solange gut, bis sich jemand beschwert.
Da bei euch nicht viel Verkehr ist, hier auch nicht, ist die Chance wohl relativ gering, daß ne Anzeige kommt. Wir hatten während der gesamten Ausfahrt kaum Verkehr, und vor allem keine Kreuzungen dichtgemacht, und außer von 2 Vollpfosten auf irgendwelchen Hochdrehzahligen Hobeln, hatte auch keiner die Not uns zu überholen.
Aber bei 100 Mann... 2525€ und 1 Punkt.... muss ja nicht sein.
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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