Motorrad Anhönger - zulassungsfrei?

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ude
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Re: Motorrad Anhönger - zulassungsfrei?

Beitrag von ude »

Führ eine 100 km/h Zulassung darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) den folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = 0,3 x Leermasse Zugfahrzeug.

Klartext:
Wiegt euer Auto leer 1500 kg dann darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 450 kg sein.
0,3 ist der Faktor für Hoppelanhänger ohne Bremse und Stossdämpfer.
Ich bin dann mal nebenan.

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XT-Mause
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Re: Motorrad Anhönger - zulassungsfrei?

Beitrag von XT-Mause »

Henner hat geschrieben:
Di 21. Nov 2017, 20:37
Abgelastet => das Zulässige Gesamtgewicht herabgesetzt.
Aufgelastet => das zGG erhöht
Ja, hat mir mein Freund auch erklärt.
Frage mich nur warum man das machen muss wenn der Anhänger bis 100 km/h zugelassen werden soll?
Wenn ja was technisch verändert wird, könnte ich das verstehen, aber es wird ja nur irgendwas eingetragen...

Egal. Jetzt haben wir einen Anhänger für einen recht guten Preis.

Gruß

Conni :mrgreen: :-)

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thealien
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Re: Motorrad Anhönger - zulassungsfrei?

Beitrag von thealien »

hallo..

pooff....sind die deutschen kompliziert....
um 100 zu fahren dürfen brauch man nen taschenrechner.... :mrgreen: :mrgreen:

hier in ö darf man einfach so 100 fahren wenn der anhänger für 100 ausgelegt ist, was fast alle sind.

gruss
markus

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Henner
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Re: Motorrad Anhönger - zulassungsfrei?

Beitrag von Henner »

Wenn der Anhänger keine Auflaufbremse hat und nicht gefedert ist, darf er maximal 1/3 Gewicht des Zugfahrzeuges haben. So wirst Du ihn auch an nen "Kleinwagen" hängen können und dennoch 100 mit fahren dürfen.
Grüße, Henner

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ude
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Re: Motorrad Anhönger - zulassungsfrei?

Beitrag von ude »

Bei so einem Hoppeanhänger ist das auch nicht das Problem.
Häng aber mal einen Pferdeanhänger mit zwei Hoppelchen an einen Golf. 2t am Haken und ne flotte Fahrweise, da sieht das dann anders aus.
Die D'ler müssen halt ihr öffentliches Personal beschäftigen. :lol:
Ich bin dann mal nebenan.

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Henner
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Re: Motorrad Anhönger - zulassungsfrei?

Beitrag von Henner »

Dafür nimmt man ja ein anständiges Zugfahrzeug mit 401PS um 2 PS zu transportieren ;-)
Grüße, Henner

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XT-Mause
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Re: Motorrad Anhönger - zulassungsfrei?

Beitrag von XT-Mause »

thealien hat geschrieben:
Mi 22. Nov 2017, 10:17
hier in ö darf man einfach so 100 fahren wenn der anhänger für 100 ausgelegt ist, was fast alle sind.
da sind uns die Osi's doch etwas voraus. :-)
ude hat geschrieben:
Mi 22. Nov 2017, 16:42
Bei so einem Hoppeanhänger ist das auch nicht das Problem.
Häng aber mal einen Pferdeanhänger mit zwei Hoppelchen an einen Golf. 2t am Haken und ne flotte Fahrweise, da sieht das dann anders aus.
Die D'ler müssen halt ihr öffentliches Personal beschäftigen. :lol:
Ich glaube da galoppiert hier in D nur der Amtsschimmel... :D
Henner hat geschrieben:
Mi 22. Nov 2017, 12:43
Wenn der Anhänger keine Auflaufbremse hat und nicht gefedert ist, darf er maximal 1/3 Gewicht des Zugfahrzeuges haben. So wirst Du ihn auch an nen "Kleinwagen" hängen können und dennoch 100 mit fahren dürfen.
Ah jetzt ja... Der Hänger ist abgelastet mit 700 kg. Und unser Auto hat 2150 kg.
Warum muss in D immer alles so kompliziert sein...

Gruß
Conni :mrgreen:

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