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sofort behebbare mängel
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 15:39
von Parilenos
moinsen,
ein kolleg aus stuttgart hat mir den tip gegeben, das, falls ich ohne flöte unterwegs bin, ich dafür keine Mängelanzeige bekommen darf wenn ich an Ort und Stelle den Mangel beseitigen kann... also Flöte und schraube im Rucksack ?
Stimmt das ? Worauf stützt sich das ? ...und... hat die Rennleitung bei euch schon mal Schallpegelmessung gemacht ?
RE: sofort behebbare mängel
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 15:59
von Henner
Eine Geldbuße wirste trotzdem noch bekommen. Und man kann Dir Vorsatz unterstellen.
Also ich würd mich nicht drauf verlassen, und wer nimmt für Lärm schon gerne Leißtungseinbußen in Kauf ?
Naja, muss jeder selbst wissen.
RE: sofort behebbare mängel
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 16:06
von mottek
Kürze einfach die Flöte und schon sieht das 100% Orginal aus und der Sound ist trotzdem um einiges besser als orginal.
Bei mir hat die mit gekürzter Flöte sogar bißchen mehr Kraft.
RE: sofort behebbare mängel
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 16:30
von oelschlonz
>ein kolleg aus stuttgart hat mir den tip gegeben, das, falls
>ich ohne flöte unterwegs bin, ich dafür keine Mängelanzeige
>bekommen darf wenn ich an Ort und Stelle den Mangel beseitigen
>kann... also Flöte und schraube im Rucksack ?
Halt ich für Unsinn. Das Gesetz sagt wenn der Auspuff kaputt geht darf man bis zur nächstgelegenen Werkstatt fahren um den Mangel dort beheben zu lassen. Mit dem Spruch: "Ich kann das aber reparierten und hab die Teile dabei..." überführst du dich selbst des Unwillens das sofort zu tun sobald du die Möglichkeit dazu hast (du also in Besitz des Dämpfers und der Schraube gekommen bist).
Über die Geräuschmesserei gibts hier was:
http://www.xt-foren.de/dcforum/dcboard. ... =291&page=
RE: sofort behebbare mängel
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 17:49
von Parilenos
>Kürze einfach die Flöte und schon sieht das 100% Orginal aus
>und der Sound ist trotzdem um einiges besser als orginal.
>Bei mir hat die mit gekürzter Flöte sogar bißchen mehr Kraft.
die ist schon gekürzt.... logischerweise wäre das auch keine gute option vor den Herren mit dem quittungsblock die abgesägte Flöte auszupacken...
mir gehts auch weniger um die Flöte... wenn ich ohne fahren will dann eh nur zur eisdiele oder zum fetzen vor der Grundschule :+
und dann krieg ich halt ne mängelanzeige... cest la vie
davon mal abgesehen will ich nicht mit nem Rucksack voll "Ersatz-"teilen durch die Gegend kurven
mich interessiert mal grundsätzlich ob es so nen Passus gibt....
RE: sofort behebbare mängel
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 22:20
von enrico320i
Die Jungen Wilden }(
Klar darfst du ohne Flöte Fahren. Ist genau wie beim Auto solang du den Nachschalldämpfer im Kofferraum hast darfst du natürlich ohne Fahren, du kannst ihn ja jederzeit wieder ran Bauen. Wer sollte da schon was dagegen haben??? Ne Strafe gibt es da natürlich auch nicht in der Regel Hilft dir die Polizei bei der Montage, dein Freund und Helfer sozusagen. :+
RE: sofort behebbare mängel
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 23:30
von baumafan
>moinsen,
>
>ein kolleg aus stuttgart hat mir den tip gegeben, das, falls
>ich ohne flöte unterwegs bin, ich dafür keine Mängelanzeige
>bekommen darf wenn ich an Ort und Stelle den Mangel beseitigen
>kann... also Flöte und schraube im Rucksack ?
>
>Stimmt das ? Worauf stützt sich das ? ...und... hat die
>Rennleitung bei euch schon mal Schallpegelmessung gemacht ?
moinsen
das mag so richtig sein aber es gibt da zwei paar schuhe (denke ich zumindest)
1. du fährst mit einem mangel und dieser stellt eine gefährdung da oder sonstwas, was folgt? bußgeld bzw strafe
2. und das verstehe ich unter mängelanzeige. du wirst aufgefordert diesen festgestelltenb mangel zu beseitigen und dies später nachzuweisen denn nur weil du bußgeld gezahlt hast ist dies kein freihfahrtschein den mangel bestehen zu lassen. hatte ich auch schon, verbandkasten nicht dabei oder irgendwie so. sollte das dann später wieder vorführen
beseitigst du den mangel sofort, zb indem du dir auf der tanke an der du angehalten wurdest einen verbandskasten kaufst dann bekommste mit sicherheit keine mägelkarte und musst auch keine beseitigung des mangels nachweisen, aber punkt 1 wenn gegeben bleibt bestehen.