vorsicht bei amnestie-versprechen von behörden...
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 18:41
...da kommt dann schnell mal "ätsch verarscht":
Thema: geerbte Waffen.
Textquelle:
http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?i ... 8134F%9AZ0
Nach Waffenangabe Anzeige durch Behörde
Nach der freiwilligen Abgabe einer geerbten Pistole bei der Polizei ist ein Mann aus Goslar von den Beamten wegen unerlaubten Führens einer Waffe angezeigt worden.
Einem Zeitungsbericht zufoge hatte der Mann die aus dem Besitz seines verstorbenen Vaters stammende Pistole mit den Worten «So etwas will ich nicht im Haus haben, ich habe zwei Kinder» auf der Wache abgegeben.
Durch den verbotenen Transport der Waffe zur Polizei habe er sich strafbar gemacht.
Neu ist das Vorgehen der Behörden nicht - die Situation war schon 2003 so: Das "Führen" der Waffe ist nicht durch die Amnestie geschützt, in Bayern wurde nach DWJ-Informationen explizit in Schreiben an die Polizei darauf hingewiesen, dass so zu verfahren ist: Amnestie für den Besitz, Anzeige wegen Führens. Konsequenz: Die Gerichte ziehen zum Tatbestand "Verstoß gegen das Führverbot" dann im Urteil den (illegalen) Besitz, der ja eigentlich der Amnestie unterliegt, mit in das Strafmaß ein, sprich die Strafe fällt höher aus.
Thema: geerbte Waffen.
Textquelle:
http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?i ... 8134F%9AZ0
Nach Waffenangabe Anzeige durch Behörde
Nach der freiwilligen Abgabe einer geerbten Pistole bei der Polizei ist ein Mann aus Goslar von den Beamten wegen unerlaubten Führens einer Waffe angezeigt worden.
Einem Zeitungsbericht zufoge hatte der Mann die aus dem Besitz seines verstorbenen Vaters stammende Pistole mit den Worten «So etwas will ich nicht im Haus haben, ich habe zwei Kinder» auf der Wache abgegeben.
Durch den verbotenen Transport der Waffe zur Polizei habe er sich strafbar gemacht.
Neu ist das Vorgehen der Behörden nicht - die Situation war schon 2003 so: Das "Führen" der Waffe ist nicht durch die Amnestie geschützt, in Bayern wurde nach DWJ-Informationen explizit in Schreiben an die Polizei darauf hingewiesen, dass so zu verfahren ist: Amnestie für den Besitz, Anzeige wegen Führens. Konsequenz: Die Gerichte ziehen zum Tatbestand "Verstoß gegen das Führverbot" dann im Urteil den (illegalen) Besitz, der ja eigentlich der Amnestie unterliegt, mit in das Strafmaß ein, sprich die Strafe fällt höher aus.