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vorsicht bei amnestie-versprechen von behörden...

Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 18:41
von oelschlonz
...da kommt dann schnell mal "ätsch verarscht":

Thema: geerbte Waffen.

Textquelle:
http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?i ... 8134F%9AZ0

Nach Waffenangabe Anzeige durch Behörde

Nach der freiwilligen Abgabe einer geerbten Pistole bei der Polizei ist ein Mann aus Goslar von den Beamten wegen unerlaubten Führens einer Waffe angezeigt worden.

Einem Zeitungsbericht zufoge hatte der Mann die aus dem Besitz seines verstorbenen Vaters stammende Pistole mit den Worten «So etwas will ich nicht im Haus haben, ich habe zwei Kinder» auf der Wache abgegeben.

Durch den verbotenen Transport der Waffe zur Polizei habe er sich strafbar gemacht.

Neu ist das Vorgehen der Behörden nicht - die Situation war schon 2003 so: Das "Führen" der Waffe ist nicht durch die Amnestie geschützt, in Bayern wurde nach DWJ-Informationen explizit in Schreiben an die Polizei darauf hingewiesen, dass so zu verfahren ist: Amnestie für den Besitz, Anzeige wegen Führens. Konsequenz: Die Gerichte ziehen zum Tatbestand "Verstoß gegen das Führverbot" dann im Urteil den (illegalen) Besitz, der ja eigentlich der Amnestie unterliegt, mit in das Strafmaß ein, sprich die Strafe fällt höher aus.

RE: vorsicht bei amnestie-versprechen von behörden...

Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 18:56
von kawapit_8
Dumm gelaufen ... wenn er sie nur ungeladen in einem verschlossenen Behältnis abgegeben hätte , wäre das kein "Führen" gewesen sondern Transport !

Aber wer macht schon Waffensachkunde , bevor er seine geerbte Wumme bei der Polizei abgibt ...

RE: vorsicht bei amnestie-versprechen von behörden...

Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 20:09
von DiBo
Er hätte sie von der Polizei abholen lassen sollen, dann wär er straffrei raus gewesen hat zumindest bei mir im Bekanntenkreis mit einer geerbten Langwaffe prima geklappt. :-)

MfG
Dirk

RE: vorsicht bei amnestie-versprechen von behörden...

Verfasst: Do 26. Nov 2009, 00:29
von SpeedyelCruel
....gar nicht erst daran denken, diese abzugeben }( ......