Hey!
Kann mich mal jemand aufklären?
Es gibt doch ne neue Führerscheinregelung für 125er über 80kmh.
- Wie ist das, wenn jemand mit 16 den Schein macht.
Ist doch dann aufs Leistungsgewicht beschränkt.
- Die alte Führerscheinregelung, wo beim 3er auch 125er bis 80kmh dabei war
Und wie ist es, wenn zum Beispiel ich mir ne 125er kaufen will.
Normalerweise würde ich diese dann versuchen auf über 80kmh eintragen zu lassen, wegen der günstigeren Versicherung.
Oder eben offen kaufen. Aber was heisst dann offen?
MFG
Christian
Führerscheinregelung?
- christian78
- Beiträge: 5120
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- Registriert: Do 14. Okt 2010, 17:15
Führerscheinregelung?
Ich wohn zwar nicht am Arsch der Welt, aber man kann ihn von hier aus hervorragend sehen!
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- Registriert: Fr 29. Mär 2013, 20:00
RE: Führerscheinregelung?
Hi!
Zur ersten Frage:
Richtig, es gibt für den A1 keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr, aber wie du schon sagtest, eine Leistungsgewichtsbeschränkung von 0,1 kW/kg.
Und nach wie vor dürfen 125er nicht mehr als 11 kW/15 PS haben.
Zur ersten Frage:
Richtig, es gibt für den A1 keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr, aber wie du schon sagtest, eine Leistungsgewichtsbeschränkung von 0,1 kW/kg.
Und nach wie vor dürfen 125er nicht mehr als 11 kW/15 PS haben.