Was sagt ihr dazu ?

Alles zum Thema XT600 & Super-Moto
guest
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meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
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RE: Was sagt ihr dazu ?

Beitrag von guest »

Upps hat sich überschnitten.....

Was du meinst sind TüV Mängel haben aber nichts mit einer Eintragung zu tun.

K&N ist meiner Meinung nach möglich per Einzelabnahme (Geräuschgutachten usw.), kommt auf das BJ. und die dafür geltenen Geräuschvorschriften an.

Gibt genug Guzzi und Ducatitreiber als gutes Beispiel.

guest
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RE: Was sagt ihr dazu ?

Beitrag von guest »

Die Sache ist die, das man bis Bj. 87 eigendlich alles eingetragen bekommt, da man bis zu diesem Bj. keine Abgas und Geräuschabnahme benötigt

MfG Nerofinger

tombulli

nein, nein..

Beitrag von tombulli »

ihr habt das nicht ganz verstanden, was ich meine:

ich bezweifel NICHT, dass die ganzen dinge (offene lufis, auspuff) eingetragen sind, ...AAAABER, wenn du mit der karre angehalten wirst und eine geräuschmessung vorgenommen wird, welche mit sicherheit wegen der offenen lufis schonmal die messung nicht besteht, nutzt KEINE eintragung etwas.
im gegenteil: zu den geforderten kosten kommen dann noch die der AUStragung - und nur das hab ich ausgehend gepostet.
natürlich ist ein nr.schild-winkel nicht eintragbar, aber hier lässt dich die polizei nicht weiterfahren, wenn du nicht vor ihren augen das kennzeichen "in position" bringst

gruss tombulli
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guest
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RE: nein, nein..

Beitrag von guest »

Hallo,
ach so meinst du das.
Dann kann man die besser so anbringen, das sie nicht gesehen werden oder ?

MfG Nerofinger

guest
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RE: nein, nein..

Beitrag von guest »

Aber ganz so ist das doch auch nicht.

Ausgangslage ist doch das ich Auspuff und Luftfilter ändere,
und dabei den Gesetzlichen Rahmen einhalte.

Evtl. nachgewiesen durch Gutachten, gerade bei Einzelabnahmen.

Durch die Eintragung wird dieser Zustand bestätigt, wofür bekommen die sonst Geld. Bestimmt nicht dafür das sie mir bestätigen das ich einen Luftfilter zusammen mit einer Auspuffanlage montiert habe egal wie laut.

Und genau davon gehe ich aus, da ich das Fahrzeug in Natura nicht kenne.

Das Austragen halte ich für völligen Unfug, sondern wenn dann muss es wieder in so einen Zustand gebracht werden das der Gesetzlicherahmen wieder eingehalten wird.

Du musst doch einen Supertrapp auch nicht austragen, wenn du mit Scheibenanzahl bzw. Abstand spielst.

Evtl. sollte man mal Stephan dazu befragt werden, der kommt ja von den Verein.



rote_zora
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RE: nein, nein..

Beitrag von rote_zora »

tom,

wird denn nicht bei einer eintragung so einer konstellation gleichzeitig auch der gesetzliche rahmen an dB(A) als Eintrag im Brief ausgeschöpft?
....bis auf 108 geht es doch, oder?

[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Anja]

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holgicruembreg
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RE: nein, nein..

Beitrag von holgicruembreg »

108 is wohl 'n bisschen derbe,
wenn Du damit auffällst geht's wahrscheinlich
sofort ins Cafe Viereck mit gestreiftem Kellner.;-)

Hier gibts schöne Beispiele,was wie laut ist: http://www.sengpielaudio.com/TabelleDerSchallpegel.htm

Gruß Holger

rote_zora
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RE: nein, nein..

Beitrag von rote_zora »

hmm, wenn mich meine Sinne nicht täuschen, dann hat doch wirklich meine Verwandschaft was mit diesem Pegel bei einem einjährigen Blechhaufen eingetragen.....werd mal genaueres nachfragen :D

....und gegen diesen offiziell abgesegneten Chromhaufen ist meine XT unhörbar leise!

[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Anja]

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tombulli

RE: nein, nein..

Beitrag von tombulli »

wir haben in der buell/harley-szene sowas schon zur genüge durch. ein "netter" prüfer trägt dir den V&H, big daddy, forcewinder, o.ä. ein, du kommt in eine polizeikontrolle, die messen das standgeräusch und hindern dich am weiterfahren, weil zu laut,......., ende vom lied ist, dass du die o.a. eintragungen wieder rückgängig machen musst und das kostet ZUSÄTZLICH (zu dem ganzen anderen käse).
also wenn schon illegal, dann auch dazu stehen. eine eintragung eines illegalen lufis oder auspuffs nutzt GAR NIX!!!! das macht ihn nämlich NICHT legal.

gruss tombulli
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guest
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RE: nein, nein..

Beitrag von guest »

Deine Aussagen sind recht pauschal.

Auch ein original Auspuff kann zu laut sein, da bist du genauso dran wenn man dich erwischt. Wird der dann auch Ausgetragen, und darf ich dann ohne fahren.

Man kann dich lediglich zwingen die vorgeschriebenen DB Werte einzuhalten.

Da ist aber von deinen "ich seh nur auf den fotos auf anhieb schon einige sachen, die gar nicht eingetragen sein DÜRFEN. und selbst wenn sie es sind, weil der prüfer, der freund vom onkel meiner.... war, nutzt das im zweifel nix - es wird sogar noch teurer (wegen der verlangten austragung)" nicht viel übrig geblieben.

Zur Info

Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet:

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.

Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.

Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.


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