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Lautstärkebegrenzung laut Zulassung

Verfasst: Di 8. Apr 2014, 02:23
von Hodrlump
Grüße an Alle!

Kann mir jemand bei der Ermittlung der zugelassenen Db-Grenzwerte für die XT 43F und 47N weiterhelfen? Als ich vor gut 2 Jahren meine reperaturbedürftige 47N mit schweizer Papieren erstanden und wieder in Zulassungsfähigen Zustand versetzt habe, waren die Prüfer des technischen Überwachungsdienstes leicht überfordert. Nach mehreren Anläufen konnten dann ein paar technische Werte in die deutschen Papiere eingetragen werden. Aber: es bestehen gewisse Zweifel ob sie korrekt sind. Die schweizer Papiere sind extrem sparsam aufgebaut (es steht quasi nix drin) und in den Datenbanken der D.... war zu dem Mopped auch nichts zu finden. Weil ich wegen der in ein paar Monaten anstehenden neuen TüV Prüfung und meiner nun ca. 29 Jahre alten Auspuffanlage, die nunmehr doch recht korrosionsgealtert ist, nicht erst in Schwierigkeiten kommen will, suche ich auf diesem Wege Hilfe um die amtlichen Daten der beiden Typen zu ermitteln (falls sie sich unterscheiden).
Erfreut war ich ebenfalls über den Beitrag des 'Aluminisieren', ich hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben das Leben des Original-Puffs noch zu verlängern.

Glück Auf

RE: Lautstärkebegrenzung laut Zulassung

Verfasst: Di 8. Apr 2014, 14:41
von TheBlackOne
Wie laut ein Motorrad sein darf und wie das gemessen wird kommt darauf an, wann es das erste Mal zugelassen worden ist. Ich habe da auf die Schnelle keine Tabelle gefunden, aber ein guter Pruefer duerfte damit eigentlich nicht ueberfordert sein.

RE: Lautstärkebegrenzung laut Zulassung

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 00:28
von Hodrlump
Die Erstzulassung war im Jahr 1985. In der Schweiz. Die Grenzwerte werden demnach wohl 'jährlich' neu festgelet? - man lernt nie aus...

RE: Lautstärkebegrenzung laut Zulassung

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 00:39
von Henner
43F => Standgeräusch 86P, Fahrgeräusch 85E laut Fzg-Brief

RE: Lautstärkebegrenzung laut Zulassung

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 01:00
von Henner
>Die Erstzulassung war im Jahr 1985. In der Schweiz. Die
>Grenzwerte werden demnach wohl 'jährlich' neu festgelet? - man
>lernt nie aus...

Nicht jährlich, aber die alten Moppeds durften lauter sein.

RE: Lautstärkebegrenzung laut Zulassung

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 08:28
von Hodrlump
Jo, das mit dem 'jährlich' war auch eher etwas überspitzt gemeint. Die Grenzwerte werden ja vom Gesetzgeber in Abständen verschärft und angepasst.
Die Werte, die du oben genannt hast, decken sich auch mit meiner Zulassung. Das ist ja nicht verkehrt.
Nur mal so als Frage: gelten in einem solchen Fall (wiederinbetriebnahme in einem anderen Land) eigentlich die damaligen deutschen Werte oder die des Erstzulassungslandes? Falls die sich unterschieden haben wär es ja interessant.
Auch um den Rahmen der weiteren Sanierungsarbeiten abzustecken, werde ich 'mal von mir aus eine Lautstärkemessung durchführen lassen. Damit ich nicht irgendwann 'kalt' erwischt werde. Anschleichen kann ich mich mit meiner Guten nämlich nicht, aber vielleicht liegt's ja noch im erlaubten Rahmen (Thema: Verschleiß der Dämmung, usw.).

RE: Lautstärkebegrenzung laut Zulassung

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 09:54
von TheBlackOne
>(Thema: Verschleiß der Dämmung, usw.).

Verschleiss der Auspuffdämmung ist keine Entschuldigung fuer ein Ueberschreiten der Grenzwerte fuer die Lautstärke. Sollte das bei dir der Fall sein musst du handeln und das in Ordnung bringen.

Ansonsten sind das alles Fragen die dir nur ein Pruefer verlässlich beantworten kann. Achte darauf, dass die alten Grenzwerte (sofern diese herangezogen werden) auch mit anderen Pruefverfahren ermittelt wurden als neuere.

RE: Lautstärkebegrenzung laut Zulassung

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 22:37
von Hodrlump
"Verschleiß ... ist keine Ausrede"
Eben deswegen bin ich da ja dran und will es nicht auf die lange Bank schieben. Da werd' ich mich mal mit der regionalen Dekra Stelle unterhalten und die Möglichkeiten ausloten.

Danke für die Unterstützung.