Sebring Enduro G an einer XT 600 E Modell DJ02
Verfasst: Sa 22. Dez 2012, 16:17
Hey Leute,
habe mir heute eine Yamaha XT 600 E Modell DJ02 Baujahr 2001 zugelegt. An dieser Maschine ist ein Sebring Enduro G mit der Nummer 29043 montiert und ich habe eine Kopie der ABE mit überreicht bekommen.
Meine Frage ist nun: In der ABE wird mein Modell DJ02 garnicht aufgeführt, sondern nur die Modelle 3TB / 3UW und 3UX. Jetzt habe ich folgendes im Internet gelesen: "Ab 2000 wurde die Typenbezeichnung nochmals auf DJ 02 abgeändert, aus welchem Grund auch immer, denn technisch gab es keine Veränderungen mehr zu dem Vorgänger Modell ab 1995."
Heißt im Klartext, dass der Motor etc. seit 1995 nicht mehr geändert wurde und der Sebring rein technisch gesehen genauso an die DJ02 montiert werden darf/kann, wie an eine XT 600 E mit dem Modelltyp 3TB aus den Jahren 1995 bis 1997.
Ich habe Sebring gerade eine Email geschrieben, ich hoffe die können mir weiterhelfen.
Aber vielleicht hat jemand aus dem Forum von der Rechtslage ein wenig Ahnung und kann mir sagen, ob ich sorgenfrei fahren darf oder, ob mir Sebring vielleicht noch ein Schreiben schicken muss, in dem der oben genannte Sachverhalt nochmal bestätigt wird.
Ich hoffe, ihr könnt mir meine Frage beantworten.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Grüße
Q
habe mir heute eine Yamaha XT 600 E Modell DJ02 Baujahr 2001 zugelegt. An dieser Maschine ist ein Sebring Enduro G mit der Nummer 29043 montiert und ich habe eine Kopie der ABE mit überreicht bekommen.
Meine Frage ist nun: In der ABE wird mein Modell DJ02 garnicht aufgeführt, sondern nur die Modelle 3TB / 3UW und 3UX. Jetzt habe ich folgendes im Internet gelesen: "Ab 2000 wurde die Typenbezeichnung nochmals auf DJ 02 abgeändert, aus welchem Grund auch immer, denn technisch gab es keine Veränderungen mehr zu dem Vorgänger Modell ab 1995."
Heißt im Klartext, dass der Motor etc. seit 1995 nicht mehr geändert wurde und der Sebring rein technisch gesehen genauso an die DJ02 montiert werden darf/kann, wie an eine XT 600 E mit dem Modelltyp 3TB aus den Jahren 1995 bis 1997.
Ich habe Sebring gerade eine Email geschrieben, ich hoffe die können mir weiterhelfen.
Aber vielleicht hat jemand aus dem Forum von der Rechtslage ein wenig Ahnung und kann mir sagen, ob ich sorgenfrei fahren darf oder, ob mir Sebring vielleicht noch ein Schreiben schicken muss, in dem der oben genannte Sachverhalt nochmal bestätigt wird.
Ich hoffe, ihr könnt mir meine Frage beantworten.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Grüße
Q