Nachrüst-Krümmer unproblematisch?
Verfasst: Fr 18. Jun 2004, 19:57
Hallo Leute,
folgenden Artikel habe ich gefunden, und so stellt sich mir die Frage warum (z.B. bei Kedo) immer "ohne TÜV" dabeisteht.
Weiß jemand, ob die Angaben richtig sind?
Zitat:
"Auspuffanlage: Der Krümmer (Auspuffrohr vom Motorblock bis zum Vor- bzw. Endschalldämpfer) kann ohne weiteres gegen ein Zubehörteil oder einen Eigenbau ausgetauscht werden, solange es in Massen und Form dem Originalteil entspricht.
Da Vor- bzw. Endschalldämpfer das Fahrgeräusch und die Leistung des Motorrades beeinflussen können, sind sie eintragungspflichtig (mit TÜV-Gutachten oder Prüfbericht).
Ausgenommen sind Schalldämpfer mit EG- oder A- BE. Auch Eigenbau-Schalldämpfer können eingetragen werden. Dabei dürfen die im Kfz-Brief eingetragenen bzw. gesetzlichen maximal zulässigen Geräuschwerte nicht überschritten werden und die Motorleistung darf sich um maximal 5% erhöhen. Ansonsten kommt zu der Geräusch-und Leistungsmessung für Fahrzeuge mit T. d. e.Z. ab 1.1.1989 auch noch eine Abgasmessung hinzu.
Richtlinien für Fahrgeräuschsgrenzwerte
EZ bis13.09.53 90 Phon
bis 20.05.56 87 Phon
bis 31.12.56 84 Phon
bis 12.09.66 82 Phon
bis 30.09.83 84 dB(A)N
bis 30.09.90 82 dB(A)N
bis 30.09.95 82 dB(A)N
ab 01.10.95 80 dB(A)N"
Zitat Ende
Quelle:
http://www.fzs600-fazer.de/download/STV ... rsicht.pdf
( http://www.fzs600-fazer.de/modules.php? ... age&pid=16 )
Man kann hier im Forum öfter lesen, daß Polizei und TÜV nicht nach dem Zubehörkrümmer gucken. Mag sein, aber falls es nicht STVO-konform ist, z.B. einen VA-Krümmer zu montieren, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Bei einer normalen Polizeikontrolle vielleicht unproblematisch, bei einem Versicherungsfall mit Rentenanprüchen (egal auf welcher Seite)und schlauen Gutachtern und Rechtsanwälten vielleicht ruinös.
Kennt sich jemand aus?
Grüße
Stephan Joe
3TB '91
folgenden Artikel habe ich gefunden, und so stellt sich mir die Frage warum (z.B. bei Kedo) immer "ohne TÜV" dabeisteht.
Weiß jemand, ob die Angaben richtig sind?
Zitat:
"Auspuffanlage: Der Krümmer (Auspuffrohr vom Motorblock bis zum Vor- bzw. Endschalldämpfer) kann ohne weiteres gegen ein Zubehörteil oder einen Eigenbau ausgetauscht werden, solange es in Massen und Form dem Originalteil entspricht.
Da Vor- bzw. Endschalldämpfer das Fahrgeräusch und die Leistung des Motorrades beeinflussen können, sind sie eintragungspflichtig (mit TÜV-Gutachten oder Prüfbericht).
Ausgenommen sind Schalldämpfer mit EG- oder A- BE. Auch Eigenbau-Schalldämpfer können eingetragen werden. Dabei dürfen die im Kfz-Brief eingetragenen bzw. gesetzlichen maximal zulässigen Geräuschwerte nicht überschritten werden und die Motorleistung darf sich um maximal 5% erhöhen. Ansonsten kommt zu der Geräusch-und Leistungsmessung für Fahrzeuge mit T. d. e.Z. ab 1.1.1989 auch noch eine Abgasmessung hinzu.
Richtlinien für Fahrgeräuschsgrenzwerte
EZ bis13.09.53 90 Phon
bis 20.05.56 87 Phon
bis 31.12.56 84 Phon
bis 12.09.66 82 Phon
bis 30.09.83 84 dB(A)N
bis 30.09.90 82 dB(A)N
bis 30.09.95 82 dB(A)N
ab 01.10.95 80 dB(A)N"
Zitat Ende
Quelle:
http://www.fzs600-fazer.de/download/STV ... rsicht.pdf
( http://www.fzs600-fazer.de/modules.php? ... age&pid=16 )
Man kann hier im Forum öfter lesen, daß Polizei und TÜV nicht nach dem Zubehörkrümmer gucken. Mag sein, aber falls es nicht STVO-konform ist, z.B. einen VA-Krümmer zu montieren, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Bei einer normalen Polizeikontrolle vielleicht unproblematisch, bei einem Versicherungsfall mit Rentenanprüchen (egal auf welcher Seite)und schlauen Gutachtern und Rechtsanwälten vielleicht ruinös.
Kennt sich jemand aus?
Grüße
Stephan Joe
3TB '91