Seite 2 von 7

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Mi 18. Mär 2020, 19:38
von ude
Dazu noch profunde Infos vom Reifenhersteller.
Ist kein Hexenwerk, jeder Graukittel sollte das wissen/lernen.

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 23:09
von herr_dreier
Ich brauche neue Reifen für meine 3UW von 1991. Angesichts der hier beschriebenen Situation, habe ich einen Ingenieur vom TÜV dazu befragt. Der meinte, solange die eingetragenen Baugrößen nicht geändert würden, bestünde kein Anlass zur kostenpflichtigen Neueintragung.
Ich habe mehrere Reifenhändler, Fahrzeughändler, sowie Yamaha direkt angeschrieben. Nur ein Händler hat geantwortet und erklärte genau das Gegenteil: für Yamaha Motorräder von vor 2011 gäbe es eine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis.
Das deckt sich mit dem Punkt 22 meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Im Brief steht dasselbe. Es steht nur nirgendwo an welches Fabrikat ich den nun überhaupt gebunden bin.

Die Heidenau "Service-Information" vermag ich nicht zu interpretieren:
Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor.


Ist der K60 Scout (in den im Schein vermerkten Dimensionen von 120/90 - 17 und 90/90 - 21) nun Eintragungspflichtig oder nicht?
Ich blicke nicht mehr durch :-(

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 23:47
von Henner
Ich kann dir, nachdem ich nachgeschaut habe, glaubhaft versichern, daß meine 98er 3TB 4PTY ausschliesslich die Reifengrößen eingetragen hatte.
Zusatztext: Fahrtrichtungsanzeiger federnd aufgehängt (oder so ähnlich). Mehr stand damals nicht drin.

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Fr 17. Apr 2020, 11:29
von Svoeen
Die Bindung kann man sich mit gewilltem Prüfer austragen lassen. Ich hab bei meiner drin stehen, dass nur vom gleichen Hersteller und Typ gefahren werden darf. Andere tragen sie auch komplett aus, so wie es der Vorbesitzer meiner 660er gemacht hat, was laut meinem Prüfer eigentlich nicht geht.

Die 3tb/uw hat eine Bindung. Es gibt im Netz irgendwo ne Übersicht vieler Yamahas mit den gebundenen Reifen. Da hat die 3tb 3 oder so verschiedene Typen eingetragen.

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Fr 17. Apr 2020, 23:03
von herr_dreier
Svoeen hat geschrieben:
Fr 17. Apr 2020, 11:29
Die Bindung kann man sich mit gewilltem Prüfer austragen lassen.
Das habe ich heute einen Prüfer beim TÜV Süd gefragt. Der war schon mal nicht gewillt. Er meinte, eine Austragung sei nicht möglich.
Svoeen hat geschrieben:
Fr 17. Apr 2020, 11:29
Die 3tb/uw hat eine Bindung. Es gibt im Netz irgendwo ne Übersicht vieler Yamahas mit den gebundenen Reifen. Da hat die 3tb 3 oder so verschiedene Typen eingetragen.
Da würde ich ja zu gerne mal einen Blick reinwerfen. Ich habe aber nichts gefunden. Yamaha hat wohl mal eine Seite mit Freigaben und Gutachten gehabt, der Link ist jedoch tot.

Wie siehts mit dem Benutzerhandbuch aus? Gibt es das irgendwo im Internet (3UW, Bj91, habe es selber nicht gefunden)?
Oder kann jemand in seinem mal nachsehen, welche Reifentypen dort vermerkt sind? Ich habe keines, da meine 3UW ein Gebrauchtkauf war.

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Sa 18. Apr 2020, 06:32
von Svoeen
Kann sein, dass ich die Yamaha Seite in Erinnerung hab, ist schon etwas länger her. Ich kann aber mit Bestimmtheit sagen, dass Reifen bei der 3TB drin standen und bei der 660er keine. Im Prinzip ist ja egal welche, die gibt es eh nicht mehr zu kaufen.

Die Reifenbindung wurde übrigens bei der Umstellung auf neuen Brief/Schein bei allen Motorrädern eingetragen, auch wenn die keine besaßen.

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Di 21. Apr 2020, 10:05
von herr_dreier
Gerade mal mit einem sehr freundlichen Mitarbeiter der Fa. Heidenau telefoniert. Er konnte mir bestätigen, dass der K60 Scout auf der 3UW nicht eintragungspflichtig ist, solange ich die eingetragenen Dimensionen 90/90 - 21 und 120/90 - 17 beachte.
Alles andere muss eingetragen werden. Damit lebe ich jetzt und gut ist!

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Di 21. Apr 2020, 10:38
von Hiha
herr_dreier hat geschrieben:
Fr 17. Apr 2020, 23:03
Das habe ich heute einen Prüfer beim TÜV Süd gefragt. Der war schon mal nicht gewillt. Er meinte, eine Austragung sei nicht möglich.
Du brauchst einen TÜV-Sachverständigen, keinen Prüfer. Die Prüfer wissen i.A. nix, und erzählen einem immer irgend einen Schmarrn, um Arbeit fern zu halten und Unwissenheit zu kaschieren.
Gruß
Hans

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 09:51
von Jogy67
Hallo Steffen,

eine Kopie hierzu könnte ich gut gebrauchen.

Gruß Jo

Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Verfasst: Sa 18. Dez 2021, 19:07
von RonnysSohn
Steffen hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 15:58
Ich habe bei meiner 2KF/2NF metrisch und Zoll eingetragen, also

Ziffer 15.1: 3.00-21 WW. 90/90-21
15.2: 4.60-18 WW. 130/80-18
22: [...] ZU. 15.2: 4.00-18 64R WW.120/80-18 62Q

Wem es als Argumentationsstütze bei der Eintragung hilft, dem sende ich gerne eine Kopie.

Stef

Ich hätte Bedarf an der Argumentationsstütze.

Vielen Dank im Voraus.