Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

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Moderator: displex

Cyrus
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von Cyrus »

Steffen hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 17:16
[...]
Also Dir wollte man die EIntragung der metrischen größen nur noch mit einer Fabrikatsbindung erlauben?
Sprich bei jedem reifenwechsel zum Tüv und zur Zulassungsstelle, damit das auch in die Papiere eingetragen wird?
So siehts leider aus. Zumindest wurde mir das so mitgeteilt. Das gilt meines Wissens aber nur für ältere Motorräder mit ABE,
oder bei Abnahmen nach §21StVZO. Bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung gilt das wohl nicht. Aber ich bin da auch keine Experte. Deswegen alle Angaben ohne Gewähr.
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lowrider82
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von lowrider82 »

Cyrus hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 14:51
Ob es erlaubt ist? Keine Ahnung. Dürfte aber wohl im Ernstfall kein Problem darstellen, wenn man wirklich direkt zur Prüfstelle unterwegs ist. Man wird im Zweifel vermutlich einen Termin vorweisen müssen.
Eigentlich ist doch die BE erloschen und somit nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Egal wohin man fährt. Zum Zeitpunkt des Ernstfalls ist das sicher relevant.
Wahnsinn pur.

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Stuecki
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von Stuecki »

Sry aber das ist ja sowas von bürokratischer Sondermüll, wo ist da bitte der Sinn außer Abzocke schlechthin?

So generiert man Probleme wo keine sein müssten, unfassbar.
Grüße, Stücki :!:
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Cyrus
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von Cyrus »

lowrider82 hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 18:37
Eigentlich ist doch die BE erloschen und somit nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Egal wohin man fährt. Zum Zeitpunkt des Ernstfalls ist das sicher relevant.
Wahnsinn pur.
Ganz so ist es nicht. Fahrten zum TÜV o.ä. werden da rechtlich anderes gehandhabt. Sonst müßte man ja wegen jeder Eintragung von Zubehör
das Moped auf nen Hänger schnallen.
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lowrider82
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von lowrider82 »

Naja, Stücki.

Wir dürfen dafür nicht einfach so Teile mit E-Genehmigung montieren und rumfahren.

lowrider82
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von lowrider82 »

Cyrus hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 18:58
Fahrten zum TÜV o.ä. werden da rechtlich anderes gehandhabt. Sonst müßte man ja wegen jeder Eintragung von Zubehör
das Moped auf nen Hänger schnallen.
In AT bist ohne Versicherungsschutz. Denn das Fahrzeug ist nicht zum Verkehr zugelassen. Das ist es erst wieder, wenn die Eintragung erfolgte. Denn wenn dich der Prüfer mit neg. Bescheid vom Platz fahren lässt und etwas passiert, haftet auch dieser.

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Stuecki
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von Stuecki »

lowrider82 hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 19:00
Naja, Stücki.

Wir dürfen dafür nicht einfach so Teile mit E-Genehmigung montieren und rumfahren.
Ich weiß, bei uns hier gibts andere Baustellen. Zumindest bei den Reifen haben wir aber halbwegs Ruhe.

Ich frage mich sowieso was ein TÜV-Prüfer beim Reifen bitte prüfen kann. OK wenn der Reifen iwo ansteht sieht der das vlcht, aber sonst ?
Und selbst wenn sich der Prüfer aufs Bike schwingt und damit am Hof rumfährt sagt das doch eigentlich null aus. Ok es fährt wird schon so passen ?
Das ganze Schmafu kann doch eh nur der Reifenhersteller prüfen und freigeben.

Ich werds wohl nie verstehen :mrgreen:
Grüße, Stücki :!:
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lowrider82
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von lowrider82 »

Geldmacherei.
Es gibt sowas wie Reifenkennungen. Dimension, Traglast, Höchstgeschwindigkeit, schlauchlos oder nicht, Diagonal oder Radial. Ist das ident mit dem Eingetragenen, habens die gleichen Eigenschaften. Denn wo z.B. der Reifen Grip haben muss bzw. wieviel ist nirgends vorgeschrieben. Und dafür braucht es wirklich keinen Sanktus des Prüfers.

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Stuecki
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von Stuecki »

So ist es, das ist ja wohl auch exakt der Sinn dieser Reifenkennungen.
Grüße, Stücki :!:
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von 2KFan »

Ganz streng gesehen kann man eine Lawine ins Rollen bringen, sobald man ein Fahrzeug mit nicht eingetragenen oder nicht den Vorschriften entsprechenden Reifen oder auch anderen veränderten Teilen nur einen Meter auf öffentlichem Verkehrsraum bewegt.

Erlöschen der Betriebserlaubnis->Fahren ohne Versicherungsschutz->Verstoß gegen die Abgabenordnung (Übrigens beides auch strafrechtlich relevant)

Wie eng das dann in der Situation ausgelegt wird und was für Konsequenzen sich ergeben ist immer von der individuellen Situation und den Personen abhängig an die man gerät. Wobei man dabei aber auch im Hinterkopf haben sollte, dass diese Personen auch Zwängen unterlegen sind.

Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren welche Regeln sinnig sind und welche nicht. Fakt ist aber auch, dass der Straßenverkehr viele Leben kostet und ich zumindest grundsätzlich einmal ganz zufrieden darüber bin, in einem Land zu leben wo man ein besonderes Augenmerk auf Sicherheit im Straßenverkehr legt. :)
Grüße, Tim


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Yamaha XT 600 2KF (EZ: 08/1989, KM: ~26.000)
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