Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

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Moderator: displex

Tom77
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Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Tom77 »

Moin Moin!

Nach jahrelanger Motorradabstinenz wegen Nachwuchs und Hausumbau ist mir am Wochenende aufgefallen, dass der TÜV an meinem Moped bereits im Juli 2015 abgelaufen war x(

Pflichtbewusst habe ich mir also gestern Nachmittag meine sieben Sachen (Papiere, ABE, Reifenfreigabe) geschnappt und bin schleunigst zur Dekra gebraust.

Ich fahre ne XTZ660 aus 97 welche ich seit 2007 in genau diesem Zustand (Reifen, Zubehör-Auspuff) fahre und schon unzählige male durch den TÜV gekommen bin.

Bei der Begutachtung meines Mopeds erzählte mir der Prüfer nun (den selben Prüfer hatte ich übrigens bereits in 2011!) meine Reifenfreigabe würde nicht der Norm entsprechen und ich müsste meine 130er Reifen eintragen lassen, weil durch den Anbau des Hinterreifens meine Betriebserlaubnis erloschen sei :-(

Ich fahre wie gesagt eine XTZ660 3YF mit einem 130er Mitas E-07.
Ein Teilegutachten zur Verwendung eines 130er Reifens liegt sowohl der Dekra vor, als auch zum Download bei Yamaha bereit.
Die Freigabe von Mitas habe ich 2008 mit dem Kauf meines ersten Satzes mit 130er Hinterrad erhalten und hatte bisher problemlos ausgereicht.

Nun verstehe ich die Welt grad nicht mehr und wollte fragen wie das bei euch so läuft mit breiterer Bereifung?

Wenn ich das Teilegutachten (aus 1998) genau studiere, dann finde ich eine Passage, dass das Gutachten nur mit Stempel eines Yamaha-Händlers gültig ist, ist das noch zeitgemäß?

Wäre nett wenn ihr mal Rückmeldung gebt wie eure Erfahrungen diesbezüglich sind.

Viele Grüße
Tom

Hiha
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RE: Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Hiha »

Such Dir einen Anderen Prüfer, Deiner hat offensichtlich keine Ahnung.
Da helfen Argumente dann auch nicht.
Gruß
Hans

Tom77
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RE: Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Tom77 »

Das werde ich wohl auch tun, aber ich weiß trotzdem nicht genau was nun richtig ist:
- Reicht der Download des Teilegutachtens oder muss ich den vom :) abstempeln lassen?
- Müssen die Reifen auf dem Motorrad trotz Teilegutachten abgenommen werden, zumindest hat mir das der Knopp erzählt und ich finde sowas auch im Internet(z.B. bei Motorradonline):

Teilegutachten: Hier fallen der Weg nach Flensburg und in die Dateien der Bundesbehörde flach. Teilegutachten obliegen den Prüfbehörden, die zum einen das Produkt auf seine Unbedenklichkeit hin prüfen, zum anderen ein Auge auf dessen korrekte
Montage haben, gleichsam zweimal daran verdienen. Anders als bei einem Artikel mit ABE muss der Fahrzeugeigner selbst vorfahren. Auch das Formular zum Teilegutachten sollte er immer mit sich führen.

Und im Teilegutachten selbst unter Hinweise:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nach §19 (3) StVZO durch die o.g. Umrüstung nicht, wenn die Abnahme des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Angestellten nach Abschnitt 7.4 a der Anlage VII durchgeführt und bestätigt wird.

Ich habe halt das Problem dass der TÜV bereits 9 Monate überzogen ist, dafür gibt es erstens Punkte und zweitens steht dafür eine "erweiterten Prüfung" beim TÜV an, ich sollte also nicht allzu forsch auftreten und lieber mitspielen statt rumzustänkern ;-)

Hiha
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RE: Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Hiha »

Bei mir hat immer sowas hier gereicht:
http://www.savatech.eu/pdf/reifenfreiga ... nerell.pdf
Und rein rechtlich muss das auch reichen. Auch dem Prüfer.
Sollte da seit Neuestem wieder was anderes gelten, ist das an mir vorüber gegangen.

Gruß
Hans

Tom77
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RE: Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Tom77 »

Danke, diese Reifenfreigabe habe ich nun auch direkt bei Mitas gefunden, meine war aus 2008 und direkt vom Importeur aus Österreich. Dem Prüfer hatte meine aber unter anderem nicht gereicht, weil ihm die exakte Felgenbezeichnung gefehlt hatte, daher bin ich gespannt ob die ausreicht!

Nach langem Paragraphenwälzen habe ich aber nun endlich was gefunden was mir helfen könnte:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben% ... _29840.pdf

Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
...
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere
ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

Das werde ich das nächste mal mitnehmen, mal sehen was dabei rauskommt!}(

Gruß Tom

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Henner
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RE: Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Henner »

Hey Tom. Welcome back !

Hättest auch hier schauen können:

http://www.xt-foren.de/dcforum/dcboard. ... 3893&page=

Ok, nicht ganz zutreffend bei Dir, aber die Dödel von der Dekra haben meist keinen Plan. TÜV ist bei sowas immer besser.

Und Strafe zahlst auch keine, nur Mehrkosten für die Prüfung. Strafe nur, wenn DU damit rumfährst. Auf dem direkten Weg zur Prüfstelle brauchst DU keinen TÜV zu haben.
Grüße, Henner

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Tom77
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RE: Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Tom77 »

Servus Henner,

ich hatte natürlich ;-) zuerst die Suche benutzt, aber trotzdem nichts passendes gefunden.
Das Ganze scheint so ne Art Grauzone zu sein, die StVO wurde hier mehrmals überarbeitet und auch nach Stunden der Suche habe ich nichts Eindeutiges gefunden...
Das Teilegutachten von Yamaha schreibt eine Abnahme vor, die Papiere von Mitas hingegen nicht!

Ich hoffe einfach mal, dass ein anderer Prüfer kulanter ist und werde berichten wie es ausgegangen ist.

Laut Prüfer muss ich übrigens so oder so Strafe zahlen wenn der TÜV abgelaufen ist, auch hier stehen Aussagen gegen Aussagen, ich werde einfach den Trachtenverein in der Zwischenzeit meiden, denn die haben dann bestimmt noch eine dritte Meinung und Diskussionen erhöhen in der Regel den Preis ;-)

Gruß Tom

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Henner
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RE: Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Henner »

Sersn,

nein, die StVO hat mit den Reifen nix zu tun, da ist die StZVO zuständig ;-)

Es reicht mittlerweile eine Freigabe vom Reifenhersteller, mehr brauchts nicht.

Wenn es Dir nicht zu weit ist, machst einen Ausflug in die fränkische . Jeden Mittwoch ist mein Lieblings Graukittel vom TÜV hier, dann ist das Thema Ratzfatz vom Tisch.

Man kann die erhöhte TÜV-Gebühr als Strafzahlung ansehen, die Prüfung bleibt die Gleiche, die Prüfgebühr erhöht sich allerdings.
Reine Geldscheffelei.

Strafen darf nur die Rennleitung bzw dann ein Richter verhängen.
Grüße, Henner

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Tom77
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RE: Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Tom77 »

Servus!

Ich war gestern wieder bei der Dekra und wollte mal Rückmeldung geben:
Diesmal hatte ich einen jungen Prüfer mit Trainee im Schlepptau der dem BMW-Moped-Fahrer vor mir noch darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser für seine Reifen immer eine entsprechende Freigabe mitzuführen hätte... ich hatte schon eine böse Vorahnung x(

Zu meinem Fall:

Die aktuellere Freigabe habe ich brav direkt ausgehändigt - das entsprechende Teilegutachten von Yamaha aber erst mal in Reserve gehalten und siehe da - kein Problem!

Die andere Dimension gegenüber dem Schein hat ihn nicht weiter interessiert und ich habe auch nicht weiter danach gefragt ;-)
Insgesamt hatte er allerdings schon sehr genau gepfüft und mich auf sämtliche fehlende ABEs (Stahlflexleitungen & Windschild) hingewiesen, konnte diese allerdings im System finden - war also kein Problem.

TÜV habe ich jetzt und kann in die neue Saison starten - im Doppelten Sinne übrigens, denn dieses Jahr steht jetzt noch die HU für zwei Autos und ein Anhänger an }(

Gruß Tom

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Henner
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RE: Verwirrung bei der Dekra: Teilegutachten / Reifenfreigabe bei 130er Hinterreifen

Beitrag von Henner »

Na also, geht doch.

Dann sehen wir uns im Sommer auf dem Treffen ?
Grüße, Henner

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