Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Moderator: displex
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Gildet das auch für den Spruch in den TT-Papieren "Reifen v.u.h. nur von einem Hersteller" ?
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
>Gildet das auch für den Spruch in den TT-Papieren
>"Reifen v.u.h. nur von einem Hersteller" ?
Soweit ich weis, JA. Aber ich frage da gerne nochmal nach. Wird allerdings Mittwoch werden, bis Antwort kommt.
>"Reifen v.u.h. nur von einem Hersteller" ?
Soweit ich weis, JA. Aber ich frage da gerne nochmal nach. Wird allerdings Mittwoch werden, bis Antwort kommt.
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Danke !!!
Mach dir wegen mir aber keinen Stress...
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Von wann ist den die 97/24/EU ?
Hab mir vor ein paar Monden die Reifenbindung (TDM) austragen lassen und da steht jetzt auch "Reifen eines Herstellers". Dem Prüfer sagte ich jetzt kann ich mir also vorne einen Strassenreifen und hinten einen Enduropneu von Metzeler aufziehen und das ist rechtens ?
Mischbereifung ist im Ösiland erlaubt, ich finds nicht praxisnah.
Hab mir vor ein paar Monden die Reifenbindung (TDM) austragen lassen und da steht jetzt auch "Reifen eines Herstellers". Dem Prüfer sagte ich jetzt kann ich mir also vorne einen Strassenreifen und hinten einen Enduropneu von Metzeler aufziehen und das ist rechtens ?
Mischbereifung ist im Ösiland erlaubt, ich finds nicht praxisnah.
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
moinsen
von 97
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
>Gildet das auch für den Spruch in den TT-Papieren
>"Reifen v.u.h. nur von einem Hersteller" ?
Dazu die Antwort vom TÜV:
Die u.g. Bemerkung kann z.B. im Rahmen einer Einzelabnahme vom amtlich anerkannten Sachverständigen durchaus definiert werden. Dazu gibt es eine Reihe von möglichen Begründungen. Sie ist bindend.
>"Reifen v.u.h. nur von einem Hersteller" ?
Dazu die Antwort vom TÜV:
Die u.g. Bemerkung kann z.B. im Rahmen einer Einzelabnahme vom amtlich anerkannten Sachverständigen durchaus definiert werden. Dazu gibt es eine Reihe von möglichen Begründungen. Sie ist bindend.
Grüße, Henner
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Watt - Is schon Mittwoch ???
Verdammt, ich hab 3 Arbeitstage verpennt...
Danke für die Ansage !!!
Schade, aber werds überleben.
Verdammt, ich hab 3 Arbeitstage verpennt...
Danke für die Ansage !!!
Schade, aber werds überleben.
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Ne, mail gibts hier auch schon, das geht manchmal ohne persönlichen Kontakt
Grüße, Henner
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Auch in D. kann man hinten Straßenprofil und vorn Stollensocke fahren. Im Prinzip ist ungefährlich, man gewöhnt sich dran. Schließlich muss man sich auch an reine stollenbereifung gewöhnen, wenn man nur Straßenreifen kennt.
Noch eine Frage: Früher durfte man den Beschränkungsaufkleber nur dann auf den Tacho bappen, wenn der Reifen M+S-Kennung hatte, darum gab es die M+S Motorradreifen(die zunächst ja keine Winterreifen waren) ja überhaupt. Ist das mittlerweile nicht mehr so?
Gruß
Hans
Noch eine Frage: Früher durfte man den Beschränkungsaufkleber nur dann auf den Tacho bappen, wenn der Reifen M+S-Kennung hatte, darum gab es die M+S Motorradreifen(die zunächst ja keine Winterreifen waren) ja überhaupt. Ist das mittlerweile nicht mehr so?
Gruß
Hans
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Hi Hans,
laut Aussage meines TÜVlers geht das auch, wenn der Reifen nicht den benötigten Speedindex hat.
Beispiel: Xt600 3TB EZ98.
Eingetragener Topspeed: 146 km/h
Reifengeschwindigkeitsindex laut Papieren: S (bis 170km/h)
Wunschreifen: Pirelli MT21 - Haben jedoch nur Speedindex: R (bis 160 km/h)
Ist aber vollkommen ausreichend, da zu der BBH (Bauartbestimmten Höchstegeschwindigkeit) 7km/h dazu addiert werden.
146 + 7 => 153
Damit ist der Index R ausreichend.
Bei Reifen mit geringerem Speedindex (zB einige derbgrobstöller) MUSS einfach diese Plakette auf den Tacho geklebt werden.
Laut TÜV vollkommen ausreichend, keine Beschränkung auf M+S.
Wäre aber früher auch so gegangen. Da die Sommerreifen meisst deutlich größere Indexe hatten, als die Autos auf denen sie gefahren wurden, gab es das Problem "damals" nicht. Ich rede hier von Kleinwagen und nicht von Cayenne oder X5 oder so.Und auch nicht von Tschechischen Billigstreifen.
laut Aussage meines TÜVlers geht das auch, wenn der Reifen nicht den benötigten Speedindex hat.
Beispiel: Xt600 3TB EZ98.
Eingetragener Topspeed: 146 km/h
Reifengeschwindigkeitsindex laut Papieren: S (bis 170km/h)
Wunschreifen: Pirelli MT21 - Haben jedoch nur Speedindex: R (bis 160 km/h)
Ist aber vollkommen ausreichend, da zu der BBH (Bauartbestimmten Höchstegeschwindigkeit) 7km/h dazu addiert werden.
146 + 7 => 153
Damit ist der Index R ausreichend.
Bei Reifen mit geringerem Speedindex (zB einige derbgrobstöller) MUSS einfach diese Plakette auf den Tacho geklebt werden.
Laut TÜV vollkommen ausreichend, keine Beschränkung auf M+S.
Wäre aber früher auch so gegangen. Da die Sommerreifen meisst deutlich größere Indexe hatten, als die Autos auf denen sie gefahren wurden, gab es das Problem "damals" nicht. Ich rede hier von Kleinwagen und nicht von Cayenne oder X5 oder so.Und auch nicht von Tschechischen Billigstreifen.
Grüße, Henner
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