Mischbereifung noch erlaubt???

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Moderator: displex

K100RS
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Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von K100RS »

Hallo,
ich habe eine Frage:
Ist Mischbereifung, sprich Reifen verschiedener Hersteller noch erlaubt?? Ich Habe vorne einen Metzeler Enduro 1 mit noch ordentlich Profil drauf, der hintere Metzeler Enduro 2 ist fertig, darf ich da einen Reifen einen anderen Herstellers, z.B. Heidenau, Maxxis,... draufziehen, oder ist das nun verboten, ich hab das was im in der Richtung im Hinterkopf???

Danke für die Hilfe
Alex

oelfuss
Beiträge: 3715
Registriert: Do 20. Dez 2007, 13:23

RE: Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von oelfuss »

Darfst du.
Nicht erlaubt sind Reifen verschiedener Anwendungsgebiete.... Also vorne Stolle + hinten Strasse is nich.

*

Leiche
Beiträge: 103
Registriert: Do 17. Sep 2009, 11:14

RE: Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von Leiche »

äh wiso ?
wo steht das ?

wenn nur die reifen grösse eingetragen ist
is das doch egal oder ?

Holgi
Beiträge: 435
Registriert: Mo 6. Okt 2008, 17:50

RE: Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von Holgi »

>Darfst du.
>

Würde ich nicht einfach so schreiben,
oder kannst du das Amtlich belegen ?

Ich kann z.B. einen Metzeler M1 vorne und einen M3 hinten montieren,
aber von 2 verschiedenen Herstellern ist es nicht erlaubt.
Geschweige denn Radial mit Diagonal mischen.
So ist mein Kenntnissstand,
der auch von Pirelli Deutschland, zwei TÜV-Prüfern
und meinem Freundlichen bestätigt wurde.

Um jetzt irgendwelche deutsche Gesetze rauszusuchen,
bin ich zu faul.
Deutsche Gesetze, kein EU Recht!
Denn das ist was ganz was anderes.

Ausserdem denke ich,
daß das Thema bestimmt schon sehr oft durchgekaut wurde.
Sufu und Google hilft!;-)

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Henner
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RE: Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von Henner »

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

Grusels,

Henner
-3TB EZ 07/98, 28tKM Erstreiter
-Ich bin der Knightrider, in meinem Tank steckt die Furcht der anderen.
Grüße, Henner

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Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

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MoeDaMaster
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RE: Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von MoeDaMaster »

Unterschiedliche Hersteller in erlaubten Größen sind erlaubt - lediglich auf eine Mischung von Reifen unterschiedlicher Karkasseformen (Radial/Diagonal) ist untersagt.
XT DJ02 mit WD-40-Zusatzeinspritzung :D

oelfuss
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RE: Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von oelfuss »

Genau.
Weitere Aufschlüsse schwarz auf grün gibt dein fahrzeugschein. was is da eingetragen?

*

Hiha
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Registriert: Di 1. Jul 2003, 09:15

RE: Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von Hiha »

>Unterschiedliche Hersteller in erlaubten Größen sind erlaubt
>- lediglich auf eine Mischung von Reifen unterschiedlicher
>Karkasseformen (Radial/Diagonal) ist untersagt.

Und nichtmal das ist anständig geregelt, denn es gibt Motorräder, wo Radial/Diagonal gemischt eingetragen sind.

Nachtrag, Auszug geklaut von der ADAC-Seite, für uns ist nur das rot Markierte zutreffend:

"Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

1.)Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefah­ren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2.)Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebe­nen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenherstel­ler vorhanden und wird mitgeführt.
3.)Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpa­piere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4.) Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serien­mäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge­änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

Den Enduro1 und 2 täte ich trotzdem sofort wegschmeissen, der taucht nix.
Gruß
Hans

K100RS
Beiträge: 23
Registriert: So 21. Jun 2009, 21:05

RE: Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von K100RS »

Hallo,
danke für die vielen Antworten.
In meinen Papieren steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Hersteller" , das ist auch der Satz, dem mich bezüglich der Mischbereifung stutzig gemacht hat, woher soll ich denn wissen, was der Hersteller alles erlaubt. In den alten Papieren stand da nichts drin!

Grüße
Alex

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Henner
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RE: Mischbereifung noch erlaubt???

Beitrag von Henner »

Der Satz hat sich erledigt... Dank der EU :D

Grusels,

Henner
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Grüße, Henner

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