Reifenfrage vom Neuling

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Moderator: displex

Rabbit_HH
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meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
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RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von Rabbit_HH »

Ich habe mir ja auch erst "kürzlich" eine 94'er 3TB zugelegt.

Bei Halterwechsel wird ja in der Regel ein neuer Fahrzeugschein nach dem neuen, europ., "Muster" ausgestellt.
In diesen findet man die Angaben zur Bereifung unter den Ziffern (15.1) auf Achse 1 bis (15.3) auf Achse 3!
Nun ist bei mir dort auch nur eine Größenbezeichnung eingetragen (inkl. Geschw., Tragfähigkeit ...).

Allerdings ist bei mir unter Ziffer 22 folgender zusätzlicher "Hinweis" eingetragen:
Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

D.h. wohl, das in der Betriebserlaubnis, die der Fa. Yamaha für dieses Modell mal erteil wurde, doch eine "Herstellerbindung" enthalten ist?!
Und der Reifenfachhändler wird dir sicher genau Auskunft geben können, welcher Reifen eben für dieses Modell zugelassen ist.

BTW: Kann man diese Betriebserlaubnis irgendwo einsehen?

Gruß,
Harry

DeezNutz
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RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von DeezNutz »

das steht dummerweise auch bei den fahrzeugen noch im schein, bei denen garkeine reifenbindung vorhanden ist.

ist bei mir genau so... und eine reifenbindung besteht nicht!

Monschu
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Registriert: Di 18. Mär 2008, 18:08

RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von Monschu »

bei mir steht nicht wegen reifenbindung, jediglich die leistungsreduzierung ist dort eingetragen.
ich meine in einem anderen forum ein zitat vom adac gelesen zu haben in dem steht, das die reifenbindung nur empfehlung ist, aber beim motorrad, sollte so eine eingetragen sein, eine unbedenklichkeitserklärung des reifenherstellers oder eine freigabe des fahrzeugherstellers mitgeführt werden muss.

Monschu
Beiträge: 11
Registriert: Di 18. Mär 2008, 18:08

RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von Monschu »

so werde mir jetzt heidenau k60 vorne und hinten draufziehen lassen.

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motorang
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Registriert: Mi 31. Dez 2003, 05:13

RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von motorang »

>Sie müssen vom selben Hersteller und
>vom selben Typ sein.

Wo steht das?

Gryße!
Andreas, der [link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |motorang]
[link:motorang.com/motorrad/fragen.htm |Fragen richtig stellen] * [link:motorang.com/motorrad/teilehaendler.htm |Gebrauchtteilehändler]
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WD-40 ist KEIN Rostlöser. Echt nicht!

Phase4
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RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von Phase4 »

Meinst Du ich kann legal auf meine XT ohne Reifenbindung z.B. vorne Stone Master und hinten Tourance aufziehen?

Aus meinen 3 Dominator Briefen und diversen Reifenfreigaben habe ich geschlussfolgert,daß der Gesetzgeber das so verlangt und automatisch auch auf die Maschinen ohne Fabrikatsbindung übertragen.

Sollte dem nicht so sein bin ich gerne bereit meine Aussage wieder zurückzuziehen,da tun sich ja ganz neue Optionen auf.

2KF&NX650
1250ccm!

lippe
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RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von lippe »

Möchte er einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss er sich beim Motorrad- oder Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Liegt diese vor, so befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen Zustand, die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen, die Prüfplakette zur HU kann deswegen nicht verweigert werden, die Reifen müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das Kraftrad muß nicht vorgeführt werden. Beim Mitführen der Bescheinigung darf der Führer des Kraftrades bei einer Verkehrskontrolle keine Beeinträchtigung durch die Polizei erfahren.

von: http://www.reifentiefpreis.de/motorrad.html
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Und diesen Text hier findet man auf JEDER Reifenhändlerseite:

"Diese sogenannte Fabrikatsbindung wurde vom Bundesverkehrsministerium aufgehoben. Durch diese Aufhebung haben die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr, sie sind nur noch als Empfehlung anzusehen.

Dies bedeutet aber auch mehr Verantwortung für den -Fahrzeughalter/führer gemäß Straßenverkehrszulassungs-Ordnung. Danach ist er verpflichtet, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen und somit auch verantwortlich dafür, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnungen keine Sicherheitsprobleme entstehen. "



[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Jens] grüßt am liebsten in Kurven

Phase4
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RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von Phase4 »

"Diese sogenannte Fabrikatsbindung wurde vom Bundesverkehrsministerium aufgehoben. Durch diese Aufhebung haben die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr, sie sind nur noch als Empfehlung anzusehen.


Das gilt in Deutschland aber noch nicht für Motorräder.

2KF&NX650
1250ccm!

lippe
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RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von lippe »


lippe
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RE: Reifenfrage vom Neuling

Beitrag von lippe »

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 11-Sep-2007 UM 20:04 Uhr (GMT)[/font][p]Verwirrung und Empfehlung sind wohl DIE Wörter bei diesem Thema. ;-)

@Kevin: Die K60 sollen SEHR schnell "alle" sein. Also gib nicht zuviel Gas. ;-) Ich fahr auch nur ca. 10% Gelände, hab mir trotzdem wieder den Enduro3 von Metzeler geholt. Obwohl der bei meiner Fahrweise auch recht schnell abgefahren ist. :-( Da ich aber nicht viel zum Fahren komme....... Es soll ja auch SPAß machen :D

Edith: 10 % "Gelände"


[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Jens] grüßt am liebsten in Kurven

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