Nach jahrelanger Motorradabstinenz wegen Nachwuchs und Hausumbau ist mir am Wochenende aufgefallen, dass der TÜV an meinem Moped bereits im Juli 2015 abgelaufen war x(
Pflichtbewusst habe ich mir also gestern Nachmittag meine sieben Sachen (Papiere, ABE, Reifenfreigabe) geschnappt und bin schleunigst zur Dekra gebraust.
Ich fahre ne XTZ660 aus 97 welche ich seit 2007 in genau diesem Zustand (Reifen, Zubehör-Auspuff) fahre und schon unzählige male durch den TÜV gekommen bin.
Bei der Begutachtung meines Mopeds erzählte mir der Prüfer nun (den selben Prüfer hatte ich übrigens bereits in 2011!) meine Reifenfreigabe würde nicht der Norm entsprechen und ich müsste meine 130er Reifen eintragen lassen, weil durch den Anbau des Hinterreifens meine Betriebserlaubnis erloschen sei

Ich fahre wie gesagt eine XTZ660 3YF mit einem 130er Mitas E-07.
Ein Teilegutachten zur Verwendung eines 130er Reifens liegt sowohl der Dekra vor, als auch zum Download bei Yamaha bereit.
Die Freigabe von Mitas habe ich 2008 mit dem Kauf meines ersten Satzes mit 130er Hinterrad erhalten und hatte bisher problemlos ausgereicht.
Nun verstehe ich die Welt grad nicht mehr und wollte fragen wie das bei euch so läuft mit breiterer Bereifung?
Wenn ich das Teilegutachten (aus 1998) genau studiere, dann finde ich eine Passage, dass das Gutachten nur mit Stempel eines Yamaha-Händlers gültig ist, ist das noch zeitgemäß?
Wäre nett wenn ihr mal Rückmeldung gebt wie eure Erfahrungen diesbezüglich sind.
Viele Grüße
Tom