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Vorschrift Blinkerabstände

Verfasst: Sa 5. Feb 2005, 19:04
von guest
Tach zusammen!

Ich baue momentan ein bisschen das Heck meiner XT um. Unter anderem soll ein neues Rücklicht und neue Blinker ran. Nun hab ich zweierlei Meinungen zu den vorgeschriebenen Abständen gefunden:
vorne: 340-1000 mm; hinten: 240-1000 mm (Glasmitte zu Glasmitte)
oder
mindestens 40cm höchstens 100cm (ebenfalls Glasmitte zu Glasmitte).

Außerdem min. 100 mm Abstand zum Scheinwerfer bzw. zur Rückleuchte.
Ist dann da auch jeweils die Gläsermitte gemeint?

Ich würde nämlich am liebsten getönte Blinker mit ganz kurzen Armen nehmen (sind insgesamt ca. 70mm lang), muss im Mai aber zum TÜV, nich dass die wieder rummeckern.

Schonmal Danke für eure Tips :D

RE: Vorschrift Blinkerabstände

Verfasst: So 6. Feb 2005, 15:06
von guest
Hallo Gonzo

Schau mal [link:www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php|hier] in den Absatz 4 Nr. 2. Dort steht es eindeutig drin.
gemessen wird immer vom Rand und nicht von der Mitte. Welcher Rand ergibt sich daraus, was du messen willst (z.B. Blinker zu Blinker= innerer Rand).


Gruss Matte

[link:www.verkehrsportal.de|www.verkehrsportal.de]


RE: Vorschrift Blinkerabstände

Verfasst: So 13. Feb 2005, 16:03
von guest
Danke für die Information. Dann kann ich getrost die Kurzen verbauen :-)

Gruß
Gonzo

RE: Vorschrift Blinkerabstände

Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 00:53
von guest
Vorn werden es aber die Langen werden müssen, da du zum Scheinwerfer (Außenkante) 100mm brauchst. Ich habe gestern aus dem selben Grund gemessen. ;-)

Gruss Matte

[link:www.verkehrsportal.de|www.verkehrsportal.de]


RE: Vorschrift Blinkerabstände

Verfasst: Mo 21. Feb 2005, 20:04
von guest
Stimmt,
außerdem würde die Lampenmaske die kurzen Blinker verdecken ;-)