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Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Do 28. Aug 2008, 13:05
von ratata
Hallo Forum,
wie kann man am günstigsten, schönsten, einfachsten die Nummernschildhalterung verbessern/erneuern, damit das Nummernschild nicht, wie original, fast senkrecht Richtung Boden zeigt, also etwas horizonaler wird?
Danke für Eure Tipps
ratata

RE: Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Do 28. Aug 2008, 13:16
von Rehburger

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Sorry den konnte ich mir nicht verkneifen, wenn wir schon Hellsehen sollen was du für eine Maschine hast.

:7

(Übrigens die Quelle: http://www.bikepics.com/members/kruvi/99xt600/)
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Anhang #1 (829.jpg)

RE: Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Do 28. Aug 2008, 13:28
von Henner
Am einfachsten... verbiegen mit der Zange. Aber Du solltest schon die STVZO einhalten...

Ehemals erfolgte die Festlegung im § 60 StVZO. Dieser ist im Zuge der "Harmonisierung innerhalb der EU" weggefallen. Nun regelt der § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Anbringung. Dort steht nun (Zitat): "(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern ....

bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung" Aha !

In dieser Richtlinie ist nun ausgesagt - zur Neigung: "Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."

Zur Höhe ist folgende Aussage getroffen: "MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.

MINDESTABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen."

Grusels,

Henner
-3TB EZ 07/98, 26tKM Erstreiter
-Dieser Text wurde maschinell erstellt, und ist daher auch ohne Signatur/Unterschrift gültig.

RE: Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Do 28. Aug 2008, 13:30
von ratata
Ach so:

XT 600 2KF ....

RE: Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Fr 29. Aug 2008, 07:59
von ude
klasse ! :-)

RE: Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Sa 30. Aug 2008, 00:03
von Steffen
Hey Rehburger - mit DER Bremse hätte ich aber ein Bild von deiner XT in der Position erwartet ;-)

Steffen

RE: Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Fr 21. Nov 2008, 01:45
von maddeS
also ich habe das heck abgebaut und mit einem heißluftfoen, unterhalb des ruecklichtes erhitzt... dann leicht druck ausgeuebt und es damit ein stueck geneigt... dann noch ein wenig von dem schmutz-schutz weggesaegt und schon war alles ansehnlicher.


zurzeit habe ich aber ein ganz anderes heck dran bei dem momentan nur hubschrauberpiloten mein kennzeichen sehen koennen :)



mfg maddeS

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Anhang #2 (1217.jpg)

RE: Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Fr 21. Nov 2008, 10:17
von DeezNutz

>
>
>mfg maddeS
>

wo isn das rücklich hin?!

ich hätt gern an meiner 90er3TB das Heck so wie die 2KF... Oben das Rücklicht und dann direkt das Kennzeichen so wie bei dir ;)

RE: Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 12:29
von maddeS
sooo... jetz nicht lachen xD



»da ist mein ruecklicht«
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Anhang #1 (1232.jpg)

RE: Nummernschildhalterung !?!?!

Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 14:15
von DeezNutz
muss doch reichen }(