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Klartext: wann erlischt die BE ?

Verfasst: Mo 5. Jul 2004, 16:19
von moppedcafe
[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 06-Jul-2004 UM 10:16 Uhr (GMT)[/font][p]
Ursprünglicher Grund für mein Posting hier ist folgender Thread, den ich vor einiger Zeit im Fighters-Forum gelesen und mehr durch Zufall jetzt wieder gefunden habe:
http://home.main-kinzig.de/aludwig/sons ... ahmung.pdf

Dort beschreibt ein selbst moppedfahrender Polizist(!) was - aus seiner Sicht - "richtig" ist und was nicht.

(Aus meiner Laien-Sichtweise heraus habe ich hier zunächst ein paar weitere Infos von http://www.strafzettel.de gepostet, die die Materie aber nur unzureichend bzw. lückenhaft abdecken. Bevor daraus nun unrichtige Schlüsse mit event. unangenehemen Folgen gezogen werden, habe ich den ganzen Klimbim wieder gelöscht !!)

An dieser Stelle ein kleines Dankeschön an Matte, der ist definitv vom Fach (Rechtsanwalt?) und hat da weit mehr Ahnung als ich ;-) -> siehe auch http://www.verkehrsportal.de

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 05-Jul-2004 UM 17:17 Uhr (GMT)[/font]

-> !ursprünglicher Text deleted! <-

-cu
Andi alias Mopped
[font color="blue" size="3" face="face"][link:www.moppedcafe.de|www.moppedcafe.de] - Andis Moppedcafé[/font]

RE: Klartext: wann erlischt die BE ?

Verfasst: Mo 5. Jul 2004, 16:38
von karli
Hallo Andi,

da geht doch spürbares Aufatmen durch die Runde ;-)

Dabei sollte man allerdings nicht ausser Acht lassen, dass selbst eine geringe Leistungssteigerungen bei unseren gedrosselten Mitstreitern gegebenenfalls als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ausgelegt werden kann!

Viele Grüsse!
karli

Danke

Verfasst: Mo 5. Jul 2004, 16:58
von moppedcafe
[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 05-Jul-2004 UM 17:19&nbsp;Uhr (GMT)[/font][p]Da hast Du recht, gute Ergänzung! :-)

Das ist allerdings - rein rechtlich gesehen - auch was ganz anderes!

(Habe den Beitrag nochmal deutlich überarbeitet, weil bei Thema Lärm und Emmission die Sache doch anders ausschaut als zunächst gedacht...)

Am besten einfach selbst mal auf dieser Internetseite rumstöbern und lesen!

-cu
Andi
[font color="blue" size="3" face="face"][link:www.moppedcafe.de|www.moppedcafe.de] - Andis Moppedcafé[/font]

RE: Danke

Verfasst: Mo 5. Jul 2004, 17:35
von guest
@Andi

So einfach kann man die Sache auch wieder nicht sehen.
Götz ist in diesem Beispiel (Strafzettel.de) nur auf das Chiptuning an sich eingegangen.

Schau dir aber auch mal bitte den Beitrag unter "Änderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens durch Chip-Tuning" an. Da bei einem Chiptuning regelmäßig das Abgasverhalten verschlechtert wird, erlischt hier die BE!

Zu deinem Beispiel:

zu 1) Dies wird i.d.R. nur als erste Maßnahme durchgeführt, um einen Anhaltspunkt zu haben. Gerichtsverwertbar ist aber nur eine amtliche Messung, welche von einem amtlich anerkannten Sachverständigten durchgeführt wird. Sollte sich der Verdacht bei der ersten Messung vor Ort erhärten, so wird das gesamte Fahrzeug sichergestellt, um es einer amtlichen Messung zu unterziehen.

zu 2) Der ESD wird nicht allein sichergestellt, da ohne das Fahrzeug ja schlecht eine Messung durchgeführt werden kann.


Bei einem defekten Auspuff erlischt die BE dagegen nicht, da keine Veränderung vorgenommen wurde.

Räder, Reifen und Fahrwerk sind für die Verkehrssicherheit von besonderer Bedeutung, so dass hier Änderungen vielfach zum Erlöschen der BE führen (Dü VM 97, 21). (Quelle: Hentschel - Kommentar Straßenverkehrsrecht)



Gruss Matte

[link:www.verkehrsportal.de|www.verkehrsportal.de]


Beitrag geändert

Verfasst: Di 6. Jul 2004, 10:14
von moppedcafe
[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 06-Jul-2004 UM 10:18&nbsp;Uhr (GMT)[/font][p](der Link war fehlerhaft)

Hi Matte!

Jo, habe das zwischenzeitlich auch gelesen - und als Konsequenz meinen Beitrag weitesgehend überarbeitet, um keine Halbwarheiten zu verbreiten und bevor da am Ende noch falsche Schlüsse gezogen werden...

Sieh Dir auch mal folgenden Link an: http://home.main-kinzig.de/aludwig/sons ... ahmung.pdf

Was meinst Du dazu?

-cu
Andi
[font color="blue" size="3" face="face"][link:www.moppedcafe.de|www.moppedcafe.de] - Andis Moppedcafé[/font]

RE: Beitrag geändert

Verfasst: Di 6. Jul 2004, 10:50
von guest
Ehrliche Meinung?

Schwachsinn mit Halbwahrheiten.

Die Beschlagnahme oder Sicherstellung ist durch §94 StPO geregelt. Sie Strafprozessordung wird auch im OWi-Verfahren angewand (§46 Abs. 1 OWiG).

Da der Artikel schon sehr alt zu sein scheint, kann ich auch nicht sagen welche gesetzliche Grundlage zu diesem Zeitpunkt galt.
Toleranz bei einer Geräumschmessung ist +1dB und nicht 5dB.


Ehrlich gesagt glaube ich nicht das der Verfasser Polizist ist. Sonst würde er nicht so einen Schwachsinn schreiben.



Gruss Matte

[link:www.verkehrsportal.de|www.verkehrsportal.de]


RE: Beitrag geändert

Verfasst: Mi 7. Jul 2004, 21:12
von guest
Hallo
ein Bekannter mit Harley musste letzten Herbst auf der Münchner Stadtautobahn mächtig Federn lassen:
Fahrzeug sichergestellt, zur Verwahrstelle gekarrt, Gutachten erstellt (3db zuviel, Wackler am Blinker, Abstand Reifen-Belt zu gering (trotz Eintrag)), Kennzeichen entstempelt, Brief eingezogen. Bis das Fahrzeug beim freundlichen Harleydealer ankam (mit seinem Hänger) war er bereits 1500? los, dann musste er nur noch die Mängel beseitigen lassen, einen neuen Brief beantragen und das Mopped wieder zulassen.
Naja, hat sich echt gelohnt.
Ciao und servus
Thomas



2KF und 43F

RE: Beitrag geändert

Verfasst: Do 8. Jul 2004, 17:01
von moppedcafe
[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 08-Jul-2004 UM 17:04&nbsp;Uhr (GMT)[/font][p]
Jaja, die Bayern - sind doch eh alles nur Vorurteile... oder am Ende etwa doch nicht? Ich kann das jedenfalls bestätigen das "die da unten" mächtig einen an der Waffel haben...

Wenn ich mir die festgestellten Mängel so ansehe und die Strafe dazu entbehrt das JEGLICHER Verhältnismäßigkeit!!!!

Als Kinderficker kommste in der Republik jedenfalls im Verhältnis echt besser weg - auch "da unten"!!! x(

Aaaarrrgghhh - Ich glaub ich kotz gleich....

-cu
Andi
[font color="blue" size="3" face="face"][link:www.moppedcafe.de|www.moppedcafe.de] - Andis Moppedcafé[/font]

RE: Beitrag geändert

Verfasst: Di 21. Sep 2004, 12:07
von guest
im prinzip ist schon ein blinkerglas ohne prüfstempel ein verstoss gegen die allgemeine betriebserlaubniss.
und dann liegt es im ermessen des jeweiligen beamten.
zB. auspuff zu laut : bei mir gabs ne mägelanzeige und ich hatte 3 tage um mich mit geändertem auspuff bei der polizei zu melden.
also vorgefahren, die jungs haben es angeschaut und bei ner mündlichen verwarnung gelassen.
ein kumpel von mir : gleiches problem andere lösung, der endtopf wurde beschlagnahmt.
was dazu führte , das er ohne endtopf nicht weiterfahren konnte. also bin ich zu ihm nach hause , habe den orig. topf geholt, wir haben ihn dranngeschraubt und sind weiter gefahren.
und am ende hat es ihm ein paar punkte und ne nicht unerhebliche geldstrafe gebracht.
und das ist der spielraum

RE: Beitrag geändert

Verfasst: Di 21. Sep 2004, 20:00
von scm
Das Üble ist ja, daß die Handlungsweise der Bullen bei solchen Aktionen wie oben beschrieben oft jeder Rechtsgrundlage entbehrt,
aber was willste dagegen machen? Kommt ja doch nix bei raus...
Da kommt man schon manchmal in's Grübeln, ob man nicht besser einfach runterschalten und ordentlich am Kabel ziehen sollte, wenn der Karnevalsverein mit der Kelle winkt...