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Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: So 13. Mär 2011, 19:16
von Kirsche
Moin,
nun ist es passiert!!
Seit 1993 fahre ich munter mit meiner 3UW incl. Heckerhöhung alle 2 Jahre zum TÜV.
Nie Probleme gehabt !!!
Am Freitag jedoch hatte ich einen übermotivierten Prüfer erwischt.
30 min. volles Programm nach Lehrbuch. Über Seitenständer gekippt und Hinterrad nach oben gezogen.
Kommentar: Zu wackelig, ein wenig zuviel Spiel nach oben und unten!!!
Ich hab ihm dann erzählt, dass ich das Moped mit einer Heckerhöhung gekauft habe und so schon 8x TÜV bekommen habe.
War nix!!!
Keine Plakette mit dem Hinweis, dass sein Chef die Erhöhung nächste Woche eintragen müsse.
Nun meine Fragen an euch:
Muß ich dafür nicht irgendwelche Gutachten vorlegen?
Trägt der TÜV-(Chef) wirklich problemlos die Erhöhung ein?
Oder soll ich mir den ganzen Aufwand schenken und gleich zur DEKRA fahren?:
RE: Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: So 13. Mär 2011, 19:19
von baumafan
moinsen
also wen du diese tolle höherlegung oben am federbein hast, bei der man die bolzen verdrehen muss, dann brauchste gar nicht wieder hin fahren
RE: Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: So 13. Mär 2011, 20:02
von Deegressi
Ich lasse meine in der Kfz-Werkstatt prüfen,
die haben immer fixe Termine mit TÜV Dekra usw.
Habe auch die Höherlegung und noch nie probleme bekommen,
die prüfer können eher noch "ein Auge zudrücken"
Also in deinem fall würde ich mich beim TÜV kein zweites mal blamieren
sonder mein Glück woanders probieren.
Gruß Rainer
RE: Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: So 13. Mär 2011, 20:10
von Henner
Ebend, wer von den jungen "Inschenören" weiss denn heute noch, wie hoch eine XT wirklich ist ?
Andererseits kann im Falle eines Unfalles ein Gutachter das feststellen, und dann kanns zu einem Verlust der Versicherungsleistung kommen, wenn nachgewiesen werden kann, daß die XT in diesem Zustand nicht Zulassungsfähig war.
Die letzten 8 Jahre hatteste einfach mal Glück.
Wenn Du so weiterfahren willst, fahr zu ner anderen Prüfstelle.
Wobei, ich habe mal gehört, daß die mittlerweile auch Untersuchungen im Rechner einsehen können, er also sehen kann, ob Du vor 2 Wochen an ner anderen Prüfstelle mit Mangel X durchgerasselt bist.
Das sind nur Bedenken meiner Seits. Die Verantwortung für den Ordnungsgemäßen Zustand trägst im Endeffekt Du.
RE: Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: So 13. Mär 2011, 22:11
von Kirsche
Alles klar,
Danke für die schnellen Antworten.
Ich fahr nächste Woche mal zur Dekra.
Werde dann berichten.
Gruß
Kirsche
RE: Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:57
von Gogo
Rein aus Interesse würde ich vorher mal mit dem Prüfer telefonieren, unter welchen Bedingungen er denn eine Eintragung vornehmen würde.
im 350er Forum war ich der Erste, der einen größeren Reifen (ohne irgendwelche große Diskussionen) eintragen lassen hat. Das galt bis dahin auch immer als aussichtslos.
Fragen kostet nichts...
Gruß GOGO
RE: Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 20:03
von baumafan
moinsen
eine eintragung der "götz" höherlegung ist aber nicht nur aussichtslos, das ware grob fahrlässig.
RE: Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 21:46
von Steffen
>>eine eintragung der "götz" höherlegung ist aber nicht nur aussichtslos, das ware grob fahrlässig.
Gibts denn eine konstruktionstechnisch bessere Lösung ausser einem längeren federbein beispielsweise von Wilbers? Ich finde diese Götz-Adapternummer ziemlich wackelig. Ich selbst habe ja weniger das problem, meine XT ist irre hoch, weil 2KF, und ich bin irre klein, weil 175 oder so. Aber ich sehe immer die 3TB-Fahrer mit ihren niedrigen Pummelchen, die dann verzweifelt ein gescheites altes (und da wirds dann widersprüchlich) Federbein suchen.
Mir fält dazu nur eben ein längeres Federbein ein, weil jede Verlängerung eben so Belastungsanfällig ist. Gibts sowas wie das teil von Götz vielleicht in Intelligent?
Steffen
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Karlsruhe, Baden
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RE: Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 21:49
von Henner
Wenn Du nen Festigkeitsnachweis dem TÜV anschleppst, und der Prüfer nach einer Fahrprüfung das für tauglich befindet, dann ist sowas eintragbar. Siehe auch die Bremssatteladapter.
RE: Höherlegung eintragen lassen?
Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 22:16
von Steffen
>>Wenn Du nen Festigkeitsnachweis dem TÜV anschleppst, und der Prüfer nach einer Fahrprüfung das für tauglich befindet, dann ist sowas eintragbar.
Darum geht es nicht. Es geht um eine geschicktere Lösung, nicht wie ich den Mist über den TüV bringe. Ich finde die Konstruktion an sich bescheuert und frage mich, ob es Alternativen gibt - ausser einem längeren Federbein.
Steffen
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Karlsruhe, Baden
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