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Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: Sa 7. Feb 2009, 10:35
von heribeer
Hallo,

bin ein Neuer und stolzer Bestitzer ein 2NF.
Dai ich nur die 25kw Version fahren darf, habe ich jetzt ein kleines Problem das ich über die Suche funktion leider nicht lösen konnte.
Bei meiner 2NF ist ohne Leistungsbeschränkung eingetragen.
Ich muss aber zuückrüsten auf 25kw.
Was brauche ich dafür, wo bekomme ich ein Gutachten etc.
Ja ich weiß viele Fragen.
Trotzdem schon mal vorab besten Dank
Ciao Heribeer

RE: Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: Sa 7. Feb 2009, 22:48
von Steffen
Willkommen Heribeer

Das Gutachten gibt es kostenlos per Post von Yamaha

Einfach unter Yamaha/Deutschland - Motorräder unter "Kontakt" anschreiben, das Modell & Typ nennen und mitteilen, was du genau brauchst. Das Gutachten wird dann per Post an deine Adresse geschickt, bei mir bisher innerhalb 2 Tagen. Hier z.B. ist das Gutachten zur Leistungssteigerung hinterlegt:

http://www.yamaha-motor-service.de/frei ... d11325.pdf

Da kannst du auch direkt ablesen, was du für die Reduzierung benötigst: andere Hauptdüse für den Vergaser (glaube #120er, aber ohne Garantie), zwei im querschnitt veringerte Ansaugstutzen und ein anderes Kettenrad mit 40 Zähnen.

Bei dem Kettenrad kann ich dir evtl. helfen, muss ich nachsehen, alle anderen Teile bekommst du hier oder bei Ebay.

Steffen

RE: Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: So 8. Feb 2009, 09:55
von heribeer
Hi,

das Problem ist das ich von offener Leistung wieder zurück muss auf 25kw.
Die Yamaha Gutachten sind für die Leistungssteigerung, ich brauch ne Leistungsreduzierung auf wie gesagt 25kw.
Ciao Heribeer

RE: Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: So 8. Feb 2009, 15:24
von Steffen
Hallo Heribeer

Das Gutachten zur Leistungsreduzierung bzw. Drosselung kannst du bei Yamaha kostenlos anfordern.

Online sind nur die Gutachten auf 33 KW (Entdrosselung) und die von 33kw auf 20 KW (27PS, als die Einsteigerklasse noch 7 PS weniger hatte) hinterlegt.

http://www.yamaha-motor-service.de/frei ... d01262.pdf

Für das 25-KW-Gutachten musst du an Yamaha schreiben, die senden dir das Gutachten in einem Brief direkt nach Hause. Kostenlos.

Steffen

RE: Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: Mo 9. Feb 2009, 08:35
von ude

RE: Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: Mo 9. Feb 2009, 23:34
von Antek
Hallo,
wie so oft schon geschrieben:
Für die 2NF gibt´s kein Gutachten zur Leistungsreduzierung da sie von Werk aus mit nur 20kW ausgeliefert wurde.Jeder TÜV-Prüfer wird dir die Ursprungsleistung wieder eintragen, so bald er auf den Ansaugstutzen die 20kW-Eintragung sieht.
Alten Brief mit nehmen,da steht alles drin was er wissen muß.
Grüße
Antek

RE: Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: Sa 14. Feb 2009, 21:44
von Steffen
Aye

Ich habe mir die Mühe gemacht, und bei Yamaha das Gutachten für eine Drosselung der 2KF (45 PS) auf 34 PS (=25 kw) angefordert. Es kam ein Gutachten zur Drosselung auf 20 KW (=27 PS). Ich schliesse daraus, dass Yamaha keine Leistungsreduzierung der 2KF auf 34 PS angeboten hat und eine entsprechende Reduzierung aus dem Zubehör kommt. Von dem Zubehörhersteller gibt es dann logischerweise auch das entsprechende Gutachten (möglicherweise Alphatechnik, www.alphatechnik.de - wobei gerade die ihre Gutachten früher sehr teuer verkauften)

Bei der 2NF sollte die Rückrüstung problemlos eingetragen werden. Möglicherweise braucht es einen Stempel einer Werkstatt, die den Rückbau bestätigt.

Steffen

RE: Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: So 15. Feb 2009, 13:12
von Antek
Hallo,
der Stempel der Werkstatt war bis jetzt noch nie nötig.Egal welches Mopped ich wie auch immer gedrosselt habe.Selbst die CBR einer Freundin, wo ich nur die tollen U-Scheiben in die Stutzen gelegt habe, wurde es problemlos eingetragen.In dem Gutachten von Alpha-Technick stand ja die FIN drin und das reichte dehnen.
Und egal ob 2NF oder 3UW,ein Blick auf die originalen 20KW- bzw. 27KW-Stutzen und es wurde die Leistungs-Reduzierung wieder eingetragen.

Wenn man´s korrekt nimmt wird je die Entdrosselung nur wieder ausgetragen und der Ursprungszustand bei Auslieferung bestätigt!?

Grüße
Antek

RE: Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: Sa 7. Mär 2009, 13:48
von Tschan
Hallo,

möchte mich anschließen gleiches Problem.
Meine Frage wo finde ich die Kennzeichnung der Ansaugstutzen wo stht die Nummer, vieleicht hat jemand ein Bild.
Danke
Tschan

RE: Leistungsreduzierung 2 NF "Ohne Leistungsbeschränkung auf 25kw"

Verfasst: Sa 7. Mär 2009, 18:23
von Steffen
Die Teilenummer der Ansaugstutzen steht auf der Stirnseite der Gummis zum Vergaser hin.

Steffen
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Karlsruhe, Baden
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