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Entdrosselung

Verfasst: Do 26. Apr 2007, 20:53
von mika87
Hi
hab vor meine xt 600 k selber zu entdrossseln
hab gehört da gäbs Probleme mit dem Tüv weil die
irgentwelche gutachten oder so sehen wollen ? kann mich da mal wär aufklären!!!
grus mika

RE: Entdrosselung

Verfasst: Mo 7. Mai 2007, 15:02
von TobiLM
Hi Mika,
hab meine "Entdrosselung" auch selbst durchgeführt. Blende raus und fertig. Gab keinerlei Probleme beim TüV.
Entweder es ist ein Gerücht das die Gutachten sehen wollen oder meine TüV Leute waren (zu meinem Vorteil) etwas schlampig!

RE: Entdrosselung

Verfasst: Mo 7. Mai 2007, 15:41
von XT_driver89
[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 07-Mai-2007 UM 15:41 Uhr (GMT)[/font][p]morje,
also ich hab meine 125er auch selbst entdrosselt. Einfach verjüngung ausum Auspuff und zum beim Tüv eintragen lassen bzw. Drossel austragen ;)

Dabei gibt es gar kein Problem, denn die juckt das nicht wer die Drossel rausnimmt.

Achso und ein Gutachten musste ich auch nicht vorlegen!

:7

RE: Entdrosselung

Verfasst: Mo 7. Mai 2007, 16:28
von mika87
Hi
danke für die infos ! werd ich dann auch
so mal ausprobieren! und hoffen das mein prüfer
das auch nich sehen will!
grus mika

RE: Entdrosselung

Verfasst: Mo 7. Mai 2007, 16:31
von DeezNutz
was hältstn davon, vorher mal anzurufen?

RE: Entdrosselung

Verfasst: Mo 7. Mai 2007, 17:52
von baumafan
moin
das kommt drauf an wa man entdrosseln will
beispiel

1.
3tb oder 2kf haben normal di volle leistung.
Der Tüv hat für 3tb und 2kf die Daten in der offenen Version
Wenn man die Drosseln will muss man nachweisen welche daten da einzutragen sind, da diese dem tün nicht vorliegen.
Entdrosseln ist kein thema den der tüv hat die daten der offenen version.

2.
2nf 3uw werden vom werk gedrosselt geliefert. für diese Fahrzeuge hat der Tüv die Daten imn der offenen Version nicht und er kann sie theretisch so nicht eintagen.


Und ja ich weiß 3tb 3uw ist das selbe fahrzeug, aber nicht für den tüv da sind es dann zwei typen.
In solch einem Fall hilft nur ein vernüpftiger Prüfer dem der obiege Umstand bewusst ist oder man lässt sich die benötiten Daten bescheinigen

MfG Bauma

[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Bauma`s Profil]



RE: Entdrosselung

Verfasst: Mo 7. Mai 2007, 20:03
von olli68
Doch es kann zu Problemen kommen.
Ich hatte selber den Fall an einer 800 Intruder.
die wurden nach deutschland nur mit 50ps eingeführt
und dann vom Händler wenn nötig auf 27/34 gedrosseln
zum Entdrosseln mußte dann nur die Drosseln entfernt
werden und die alten Werte aus dem Fahrzeugschein
wieder eingetragen werden.
ABER wir hatten eine Graue die ist direkt mit 27ps
über Einzelabnahme
zugelassen worden und der tüv wollte sie nicht so einfach
nur über Drosselentfernung für 50 PS frei geben.
das hat dann erste über eine Werkstatt geklappt die eine
gut Draht zum Tüv hatten.
Hilfreich ist sonst immer eine Briefkopie von einem
Baugleichen Fahrzeug mit der anderen Leistung.

Gruß Olli


RE: Entdrosselung

Verfasst: Mo 7. Mai 2007, 20:15
von Andy995
Falls sie ein gutachten verlangen kannst du es entweder unter http://www.yamaha-motor.de/products/mot ... /index.jsp runterladen. Da ist unten ein Link Gutachten.

Oder wenn da das gutachten nicht dabei ist, einfach ne mail an yamaha schreiben. Die haben mir damals das gutachten kostenlos zugeschickt.

Lg Andy