Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
Moderator: displex
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
Es geht nichts über Sicherheit. Aber wie soll das ein Prüfer bzw. was soll dieser überprüfen? Daß sie rund sind? Dimension, Traglast und Geschwindigkeitsindex sind technische Vorgaben. Da braucht kein Prüfer bei einer Probefahrt was feststellen. Das kann man nur mit Materialprüfung (meist nicht zerstörungsfrei) kontrollieren. Und dafür gibt es Labors.
Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
Das ist richtig. Es kann aber nunmal nur der TÜV Veränderungen abnehmen, die dann in die Papiere eingetragen werden.
Und letzen Endes ist es für die Kontrollinstanzen einfacher festzustellen welche Reifen gefahren werden dürfen, wenn diese eingetragen sind oder zumindest die Größe eingetragen ist. Da ist nämlich nicht jeder vom Fach.
Vielleicht waren auch zu viele Leute in der Vergangenheit nicht so gewissenhaft wie wir und haben die Bescheinigung des Reifenherstellers nicht mitgeführt oder vergessen, sodass es zu unübersichtlich wurde.
Und letzen Endes ist es für die Kontrollinstanzen einfacher festzustellen welche Reifen gefahren werden dürfen, wenn diese eingetragen sind oder zumindest die Größe eingetragen ist. Da ist nämlich nicht jeder vom Fach.
Vielleicht waren auch zu viele Leute in der Vergangenheit nicht so gewissenhaft wie wir und haben die Bescheinigung des Reifenherstellers nicht mitgeführt oder vergessen, sodass es zu unübersichtlich wurde.

Grüße, Tim
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Yamaha XT 600 2KF (EZ: 08/1989, KM: ~28.000)
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
Witzig.
In Deutschland reicht ein E-Prüfzeichen und eine KBA-Nummer um keine Papiere mitführen zu müssen bzw. eintragungsfrei ist.
Bei den Reifen wiehert der Amtsschimmel.
Keine Frage: In den Fahrzeugschein gehören die Reifenkenndaten rein. Aber wer den herstellt ist doch vollkommen egal. Und wenn ein Hersteller eingetragen ist, steht ebenso die Dimension, Traglast, Geschwindigkeitsindex dabei, da es ja nicht nur eine Dimension eines Modells gibt. Kein westlicher Hersteller traut sich hier aufs Glatteis mit einem Reifen mit falschen Angaben.
Und nochmal: Was soll der TÜV-Prüfer überprüfen?
In Deutschland reicht ein E-Prüfzeichen und eine KBA-Nummer um keine Papiere mitführen zu müssen bzw. eintragungsfrei ist.
Bei den Reifen wiehert der Amtsschimmel.
Keine Frage: In den Fahrzeugschein gehören die Reifenkenndaten rein. Aber wer den herstellt ist doch vollkommen egal. Und wenn ein Hersteller eingetragen ist, steht ebenso die Dimension, Traglast, Geschwindigkeitsindex dabei, da es ja nicht nur eine Dimension eines Modells gibt. Kein westlicher Hersteller traut sich hier aufs Glatteis mit einem Reifen mit falschen Angaben.
Und nochmal: Was soll der TÜV-Prüfer überprüfen?
Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
… nicht ganz korrekt, streng gesehen muss auch der Wisch mitgeführt werden, um nachweisen zu können das dieses Teil mit E Nummer an genau dieses Fahrzeug gehört.lowrider82 hat geschrieben: ↑Do 17. Nov 2022, 08:54In Deutschland reicht ein E-Prüfzeichen und eine KBA-Nummer um keine Papiere mitführen zu müssen bzw. eintragungsfrei ist.
Aaaaber es wird auch nicht immer so heiß gegessen wie gekocht wurde.

Bei den Reifenherstellern im Schein geb ich dir recht. Das macht wenig Sinn…
Wie gesagt der TÜV Prüfer ist nunmal die Person, die dir eine Änderung in den Papieren bescheinigt. Darf man selbst nunmal nicht und der Kollege von der Zulassungsstelle wird auch komisch gucken wenn man ihn darum bitten würde

Grüße, Tim
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
Also soweit man das mir das mal beigebracht hat, ist mit einer EG-ABE die auf dem Anbeuteil gekennzeichnet wurde ausreichend, um keinen Zettel mitzuführen (also eine ABE in Papierform).
Stef
Stef
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
Wie Steffen schreibt ist es. Wisch mitführen gilt bei älteren Genehmigungen (und nur im Original).
In Österreich bringt dir das alles nichts, denn als Laie darfst du das Teil nicht ein-/anbauen. Sprich Einbaubestätigung durch Fachfirma und dann eintragen.
In Österreich bringt dir das alles nichts, denn als Laie darfst du das Teil nicht ein-/anbauen. Sprich Einbaubestätigung durch Fachfirma und dann eintragen.
Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
Hm ok. Vielleicht habt ihr recht. Will da auch kein Fass aufmachen, aber die Diskussion ist in der Theorie ja grundsätzlich interessant.
Frage mich allerdings wie man dann als Außenstehender erkennen soll, ob der Sportauspuff mit E-Nummer der an der XT angebracht, ist nicht vielleicht doch an eine R6 gehört?
Schick zurechtbasteln könnte man ja einiges.
Aber wie gesagt, in der Praxis wird’s bestimmt abgeknickt ohne weiter nachzufragen. Was ich ja aus pragmatischen Gründen in den meisten Fällen auch gut finde.
Frage mich allerdings wie man dann als Außenstehender erkennen soll, ob der Sportauspuff mit E-Nummer der an der XT angebracht, ist nicht vielleicht doch an eine R6 gehört?

Schick zurechtbasteln könnte man ja einiges.

Aber wie gesagt, in der Praxis wird’s bestimmt abgeknickt ohne weiter nachzufragen. Was ich ja aus pragmatischen Gründen in den meisten Fällen auch gut finde.
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
Mich hat weder der TÜV (der nicht mal fahren wollte), da hatte ich alles dabei, noch die nette Motorrad-Polizeikontrolle nach irgendwas gefragt...
Ich war aber mental schon darauf vorbereitet, warum ich den Leitz-Ordner mit den ABEs etc. nicht mitführe...
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Grüße, Frederik - der 1VJ fährt.
Original ist schön und gut - ich fahre lieber
50.523 km
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