Garagenschrauberei

Hier gehört rein was nicht mit Motorradfahren zu tun hat(Schreibrechte nur für reg. User)
kaupolikan
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meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
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Garagenschrauberei

Beitrag von kaupolikan »

Hallo XT Gemeinde,

ich habe da ein Problem, habe es schon mal mit Henner diskutiert, bin aber leider nicht zu einem umfassenden Ergebnis gekommen.

DARF ICH IN MEINER GARAGE SCHRAUBEN, TEILE UND MOPEDS LAGERN ?

Henner meinte ja, ich meine das auch aber eine liebe Nachbarin meint nein und im Netz gibt es sehr widersprüchliche Antworten.

Bevor jetzt tausend Fragen und Antworten kommen, ich lagere max.
10 Liter Sprit 10 Liter Öl ( Auto und Motorrad ) habe einmal in 6 Jahren was für einen Freund geschraubt und insgesamt 2 eigene (zb WR 450 wegen Krankheit) und 1 Motorrad von einem Freund verkauft.
Bin eher so der Jäger und Sammler.
Schraube meistens gegen Mittag, selten Abends, manchmal Samstags, max
4-6 mal im Monat, lasse machmal ein Moped laufen ( eher selten)
Mache eher wenig bis keinen Lärm !
Aber seis drum, gibt es ein Gesetz, Paragraph oder Regelwerk wo das klar formuliert ist ????

Danke für alle Antworten und noch einen schönen Tag.
Gruss Klaus


TenereRonin
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RE: Garagenschrauberei

Beitrag von TenereRonin »

In Deiner Garage darfst schrauben und lagern. Bei Sprit und Öl sind die zu lagernden Mengen begrenzt. An die Ruhezeiten (Nachtruhe, Mittagsruhe am WE), also wann Du die Mühle aufjaulen lässt oder Du mit dem Überzeuger arbeitest, musst Du Dich halten.

Außerdem ist interessant, ist es Deine eigene Garage oder ist die gemietet. Wie sieht der Mietvertrag aus usw..

Da solltest Du lieber einen Anwalt befragen, bevor Du Dich mit Deiner Nachbarin anlegst.

TheBlackOne
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RE: Garagenschrauberei

Beitrag von TheBlackOne »

Warum solltest du das nicht dürfen? Worauf bezieht sich die Nachbarin da? Was soll man denn stattdessen dürfen (außer einer Dose da reinzustellen)?

Wenn zu mir jemand käme und sagte ich dürfe in der Garage nicht schrauben, ich würde sterben - vor lachen.

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Henner
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RE: Garagenschrauberei

Beitrag von Henner »

Gewerbliches Schrauben in einer Garage im Wohngebiet ist nicht zulässig, außer mit Genehmigung der Stadt.
Aber ansonsten hatte ich dir den Rest ja schon per Mail mitgeteilt.
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

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DeezNutz
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RE: Garagenschrauberei

Beitrag von DeezNutz »

>Gewerbliches Schrauben

Ich glaube, das wäre das Stichwort... Und das scheint bei dir doch nicht der Fall zu sein, wenn das deine Moppeds sind! Und wenn ein Kollege an seinem Mopped schraubt und du ihm dabei hilfst, ist das auch nichts Gewerbliches...

kaupolikan
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RE: Garagenschrauberei

Beitrag von kaupolikan »

hallo

erst mal danke für die Antworten,nein natürlich nicht, zum bedauern meiner Frau behalte ich ja das meiste was ich mal habe :o
Die Garage gehört mir und ist bezahlt :7
Laut Stellplatzverordnung BW dient die Garagezum unterstellen von KfZ.
Gibts hier keinen der auf dem Bauamt arbeitet !!!

gruss und dank
Klaus

TheBlackOne
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RE: Garagenschrauberei

Beitrag von TheBlackOne »

Stellplatzverordnung BW finde ich gar nicht. Garagenordnung finde ich. Ists die?

kaupolikan
Beiträge: 217
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RE: Garagenschrauberei

Beitrag von kaupolikan »

Hi

Ja, die meine ich, sorry!
Klaus

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Henner
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RE: Garagenschrauberei

Beitrag von Henner »

Mach ein Schild dran
"Klaus private Bastelhalle" schon ists keine Garage mehr, sondern eine Werkstatt mit großem Tor :-)
Grüße, Henner

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kaupolikan
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RE: Garagenschrauberei

Beitrag von kaupolikan »

hi Henner,

gerne würde ich das machen inkl. Kühlschrank und Couch, aber das wäre eine Nutzungsänderung !!!

gruss Klaus

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