Jetzt hat mir der TÜVler gesagt, dass ich nur die in der Zulassungsbescheinigung aufgeführten Reifen montieren darf, da dank des Imports und der dadurch fehlenden Hersteller-Kurzbezeichnung (2.2 Code zu D.2 mit Prüfziffer) nicht geprüft werden kann was dafür alles zulässig ist.
Aufgeführt sind 90/90-21 54R vorn und 130/80-18 66R. Beide Reifen müssen vom selben Hersteller sein.
Jetzt hab ich mit Reifen und deren Kennzahlen mal garnix zu tun und finde verschiedene Formate (z.B.: 4.00 – 18 64 H) und frage mich ob irgendetwas mit den 130/80-18 66R gleichzusetzen ist und ob die 66R zum Beispiel auch abweichen/höher sein dürfen als im grünen Zettel angegeben.
Hat da jemand mehr Ahnung?
