Was muss man in Italien mithaben?
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Was muss man in Italien mithaben?
Ich fahre nächste Woche nach Italien. Was muss ich mitnehmen/ was ist Pflicht?
Warnweste, Verbandszeug, .......?????
Oder was ist zu beachten? Wie schauts mit den Strafen aus?
Bin für jede Info dankbar.
mfg, Alex
Warnweste, Verbandszeug, .......?????
Oder was ist zu beachten? Wie schauts mit den Strafen aus?
Bin für jede Info dankbar.
mfg, Alex
RE: Was muss man in Italien mithaben?
[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 20-Mai-2005 UM 14:20 Uhr (GMT)[/font][p]
Hallo
hier ein paar Infos für Italien und Österreich vom ADAC
Italien Warnweste
Das Tragen von Warnwesten ist für Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen ab 1. April 2004 für den Fall vorgeschrieben, dass sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften (also auf Landstraßen, Schnellstraßen oder Autobahnen) verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen.
Nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschrift sind Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern von dieser Pflicht ausgenommen.
Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu
ADAC: Maschine wird für 30 Tage beschlagnahmt
Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen DIN-Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße von 68 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.
Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.
Verbandskasten in Österreich
Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln).
Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in Österreich
Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt.
Die einschlägige Regelung ist in § 12 Abs. 5 der österreichischen StVO enthalten. Mit ihr soll der "Unsitte des Vorschlängelns" einspuriger Fahrzeuge entgegengewirkt werden. Ursprünglich war nur Radfahrern gestattet, an anhaltenden Fahrzeugen vor Kreuzungen usw. vorbei bis zur Kreuzung vorzufahren. Da diese Regel sich in der Praxis bewährt hat, wurde sie 1998 auf alle einspurigen Fahrzeuge ausgedehnt. Nach der genannten Vorschrift dürfen (auch motorisierte) Zweiradfahrer "nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist" und die abbiegenden Fahrzeuglenker beim Abbiegen nicht behindert werden.
Die Regelung gilt "vor Kreuzungen, Straßenengen, Eisenbahnübergängen usw." - sowohl inner- als auch außerorts.
Ob rechts oder links vorbeigefahren werden kann, ist nicht ausdrücklich geregelt; es muss jedenfalls genügend Seitenabstand eingehalten werden (laut ÖAMTC etwa 1,40 bis 2 m). Ein Vorbeischlängeln ist nicht gestattet.
Sperrlinien und -flächen dürfen grundsätzlich nicht überfahren werden.
Schließlich darf man eine vorhandene Haltlinie (z.B. an einer Ampel) nicht überfahren, also nicht in die Kreuzung hineinfahren.
Das kosten Verkehrssünden im Ausland
Hier finden Sie eine Aufstellung von häufigen Verkehrsverstößen im europäischen Ausland als PDF zum Downloaden http://www.adac.de/images/Infogramm%20V ... -89968.pdf
Quelle:adac.de
Mehr infos zur DIN-Norm Motorradhelme http://www.vis-technik.bayern.de/de/lef ... adhelm.htm
Gruß
Michael Fuchs http://www.xt600.de
Powered by Vibrations
[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Mein Profil ]
Hallo
hier ein paar Infos für Italien und Österreich vom ADAC
Italien Warnweste
Das Tragen von Warnwesten ist für Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen ab 1. April 2004 für den Fall vorgeschrieben, dass sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften (also auf Landstraßen, Schnellstraßen oder Autobahnen) verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen.
Nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschrift sind Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern von dieser Pflicht ausgenommen.
Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu
ADAC: Maschine wird für 30 Tage beschlagnahmt
Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen DIN-Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße von 68 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.
Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.
Verbandskasten in Österreich
Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln).
Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in Österreich
Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt.
Die einschlägige Regelung ist in § 12 Abs. 5 der österreichischen StVO enthalten. Mit ihr soll der "Unsitte des Vorschlängelns" einspuriger Fahrzeuge entgegengewirkt werden. Ursprünglich war nur Radfahrern gestattet, an anhaltenden Fahrzeugen vor Kreuzungen usw. vorbei bis zur Kreuzung vorzufahren. Da diese Regel sich in der Praxis bewährt hat, wurde sie 1998 auf alle einspurigen Fahrzeuge ausgedehnt. Nach der genannten Vorschrift dürfen (auch motorisierte) Zweiradfahrer "nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist" und die abbiegenden Fahrzeuglenker beim Abbiegen nicht behindert werden.
Die Regelung gilt "vor Kreuzungen, Straßenengen, Eisenbahnübergängen usw." - sowohl inner- als auch außerorts.
Ob rechts oder links vorbeigefahren werden kann, ist nicht ausdrücklich geregelt; es muss jedenfalls genügend Seitenabstand eingehalten werden (laut ÖAMTC etwa 1,40 bis 2 m). Ein Vorbeischlängeln ist nicht gestattet.
Sperrlinien und -flächen dürfen grundsätzlich nicht überfahren werden.
Schließlich darf man eine vorhandene Haltlinie (z.B. an einer Ampel) nicht überfahren, also nicht in die Kreuzung hineinfahren.
Das kosten Verkehrssünden im Ausland
Hier finden Sie eine Aufstellung von häufigen Verkehrsverstößen im europäischen Ausland als PDF zum Downloaden http://www.adac.de/images/Infogramm%20V ... -89968.pdf
Quelle:adac.de
Mehr infos zur DIN-Norm Motorradhelme http://www.vis-technik.bayern.de/de/lef ... adhelm.htm
Gruß
Michael Fuchs http://www.xt600.de
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[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Mein Profil ]
eins noch..
...oder ich habs überlesen:
du MUSST in italien AUSSERHALB geschlossener ortschaften MIT LICHT fahren, mim motorrad IMMER
gruss tombulli, der morgen in die dolos fährt.
http://www.tombulli.de http://www.lowbudget-band.de
ICQ: 98025809
du MUSST in italien AUSSERHALB geschlossener ortschaften MIT LICHT fahren, mim motorrad IMMER
gruss tombulli, der morgen in die dolos fährt.
http://www.tombulli.de http://www.lowbudget-band.de
ICQ: 98025809
RE: Was muss man in Italien mithaben?
..war da nicht noch was mit einer grünen Versicherungskarte? - zumindest für uns Ösis?
Gruß Hasi
Gruß Hasi
RE: Was muss man in Italien mithaben?
Stimmt, die muss man eh immer dabei haben
Danke, Alex
Danke, Alex