Fahren auf Feldwegen...

Allgemeine Fragen zur XT, die nicht in die unten stehenden Kategorien passen
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Henner
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Henner »

Fahren abseits der Straße wird mit 10¤ geahndet.
Mehr können sie einem nicht... Ausser man hat Flurschaden angerichtet.

Grusels,

Henner
-3TB EZ 07/98, 27tKM Erstreiter
-Komm mit, sprach der Esel, etwas besseres als den Tod werden wir überall finden...
Grüße, Henner

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Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Idieatfirst
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Idieatfirst »

Bin Versicherungsfachmann - Versicherungsschutz besteht.

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Steffen
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Steffen »

Na, dann mach mal, wenns so billig ist. Bin schon gespannt auf den Beitrag von demjenigen Spezi, dem dieses Jahr als erstes der Ar$&% deswegen aufgerissen wird.

Steffen

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Idieatfirst
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Idieatfirst »

Die Haftpflicht muß zahlen.
Selbst wenn Du mit 3,5 promill im Turm, nicht angeschnallt, ohne licht, im Wald und vom Beifahrersitz aus lenkend unterwegs bist und dabei eine Kindergarten Nachtwandergruppe umfährst - wird die Haftpflicht zahlen.
... OK - Im geschilderten Fall kommt eine Regressforderung die bei jedem Versicherer auf 5000¤ maximiert ist auf Dich zu.

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Steffen
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Steffen »

OK, die Versicherung schützt in diesem Fall durch den Gesetzgeber vorgegeben die Interessen des Geschädigten. Wie ist es denn mit "erlöschen des Versicherungsschutzes bzw. der ABE durch z.B. Leistungssteigerung/Entdrosselung/Umbau ohne Gutachten" ? Ich mein jetzt nicht, Blinker von Louis ohne prüfzeichen, die auch blinken, sondern eher sowas wie entdrosselt & nicht eingetragen oder wirklich relevante Teile.

Steffen

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Dudi
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Dudi »

Ich glaub das läuft dann unter Versicherungsbetrug.
Aber wie dabei dann verfahren wird weiß ich selbstverständlich auch nicht.

Ich kann ein Beispiel zum Thema grob fahrlässig und dem anschließenden Verhalten der Versicherung von nem Kumpel geben.

Der ist mit 2,5 Promille mit seinem Wagen in eine Straße gebogen, hat die Kurve "etwas weiter geschnitten", dabei ein Auto gerammt, gegengelenkt, auf der anderen Seite noch ein Auto gerammt, dann wieder gegengelenkt und dabei noch Gas und Bremse "verwechselt" und ist anschließend wiederum auf der anderen Straßenseite in eine Hauseinfahrt gerast, wo noch ein Auto drin stand und hat dieses Fahrzeug noch durchs geschlossene Tor geschoben, wohinter natürlich ein weiteres Auto abgestellt war. JACKPOT!!!!!!!! :+ :+ :+

Die Versicherung wollte sich querstellen und wegen grober Fahrlässigkeit zunächst nichts zahlen. Die Sache ging vor Gericht und heraus kam das die Vers. Regressansprüche in Höhe von 5000¤ gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend machen darf.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wie oben bereits erwähnt, muß die Versicherung zunächst für alle entstandenen Schäden eintreten, kann dann aber Regressansprüche stellen.

Und noch ne Info:
Da ich schonmal beim Crossen erwischt wurde und sehr viel Glück hatte von einem netten Förster ertappt zu werden, weiß ich aus sicherer Quelle (und weil ich als selbstständiger Landschaftsgärtner teilweise ähnliche Arbeiten verrichte) das die Aufbereitung von Waldboden, je nach Beschädigungsgrad bis zu 130¤ (!) pro m² kosten kann.

Also schön den Schieber offen lassen!!! :7

Gruß, Markus!

DL7JSK
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von DL7JSK »

>
>Also schön den Schieber offen lassen!!! :7
>

Ich hatte auch nicht vor, mich erwischen zu lassen, daher die Frage mit dem demontierten Kennzeichen.
Aber mal ernsthaft: ich hatte vorher schon gegoogelt, und auch in der StVO hab ich keinen Paragraph gefunden, der das Fahren auf Feldwegen, die nicht gesondert beschildert oder beschrankt sind, verbietet. Daß keine Fußgänger usw. gefährdet werden dürfen, versteht sich von selbst. Außerdem wurde hier schon daß auch Feldwege zum Geltungsbereich der StVO gehören, wenn sie nicht explizit gesperrt sind.

T.

Dudi
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Dudi »

Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass, solange kein Schild angebracht ist, eigentlich niemand etwas sagen kann.
Leider kommt ja dann wieder die nicht eingehaltene, "angepasste und defensive Fahrweise" ins Spiel auf die man sich berufen wird, wenn sich jemand beschwert.

Ich wurde mal, mit 2 Kumpels mit Quads, auf einem Privatgrundstück fahrend von einer Alten mit grimmigem Gesicht (dabei noch pausenlos kopfschüttelnd) und mit zwei kläffenden Kötern fast eine Stunde lang vom Zaun aus beobachtet. Als wir das Gelände verließen, zeterte Sie noch hinter uns her.
Da fährt man schon auf Privatgrund und muß dann noch Angst haben ne Anzeige wegen Lärmbelästigung zu bekommen.

ICH SPRECHE MICH HIERMIT GANZ OFFIZIEL GEGEN DIE DISKRIMINIERUNG JEGLICHER OFFROAD-ENDURISTEN-RANDGRUPPEN AUS!!!!! :+ :+ :+

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Henner
(verstorben)
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Henner »

Auf die Schnelle finde ich das hier:
Aus dem aktuellen Bussgeldkatalog.

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 5¤
2.1 - mit Behinderung 10 ¤
2.2 - mit Gefährdung 20 ¤

Grusels,

Henner
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Dudi
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Dudi »

....mit Gefährdung 20¤ *grübel*

Ein Tag in Bilstain kostet zwar nur 15¤, aber da muß ich ja auch noch hinfahren.......

Ganz klar! Ich nehm den Wald :7 :7 :7
Unterm Strich hab ich da ja noch gespart.:+

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