habe mir nach längerer Abstinenz (Nachwuchs) eine 3AJ zugelegt.
Natürlich habe ich mich dann auch in die verschiedenen Themen eingelesen (Danke für die "Ölbeiträge"...

Meine Frage:
Wie sieht es in diesem unseren Lande rechtlich mit dem Doppelscheinwerfer aus? Darf man mit beiden Scheinwerfern auf Abblendlicht (siehe Schaltpläne) die Gegend unsicher machen?
danke
JW und seine 3AJ
(in der Hoffnung in Zukunft nur solche Fragen zu haben und nichts heftigeres....
